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Ausgleichsleistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz
Leistungen nach dem Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet (Berufliches Rehabilitierungsgesetz)
Antragsberechtigte, die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind, erhalten auf Antrag monatliche Ausgleichsleistungen in Höhe von 214 €.
Wenn der Antragsberechtigte eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus eigener Versicherung bezieht, betragen die monatlichen Ausgleichsleistungen 153 €.
Ein Antrag kann bis zum 31.12.2020 gestellt werden.
Rechtsgrundlagen allgemein
Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)
Unterlagen
Rehabilitierungsbescheinigung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz, Nachweis über die Unterkunftskosten (einschließlich Heizkosten) und Einkommensnachweise
Zuständige Organisationseinheiten
- Amt für Soziale Integration
Sachsenweg 6
59073 Hamm
E-Mail: soziale_integration@stadt.hamm.de
- Bürgeramt für Migration und Integration
Sachsenweg 6
59073 Hamm
E-Mail: integrationsmanagement@stadt.hamm.de
- Integrationsmanagement
Sachsenweg 6
59073 Hamm
E-Mail: integrationsmanagement@stadt.hamm.de
- Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Sachsenweg 6
59073 Hamm
E-Mail: einbuergerung@stadt.hamm.de