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Anmeldung von Eheschließungen ausländischer Staatsangehöriger

Zuständig für die Anmeldung Ihrer Eheschließung ist das Standesamt der Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Haben Sie mehrere Wohnsitze, bzw. haben Sie und Ihre Partnerin/Partner unterschiedliche Wohnsitze, so haben Sie die freie Wahl, bei welchem Standesamt Sie die Anmeldung vornehmen.
Sollten Sie beide nicht in Hamm wohnen, wollen aber gerne hier die Ehe schließen, so ist das kein Problem.
Sie melden die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnortes an und teilen dabei mit, dass Sie beim Standesamt in Hamm heiraten möchten.
Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte Ihres Standesamts wird dann die Anmeldung dem Standesamt in Hamm übersenden und die Eheschließung wird hier vorgenommen.

Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, Termine zu vereinbaren.
Sie dient in erste Linie dazu, Ihren Personenstand (ledig, verwitwet, geschieden) festzustellen und zu prüfen, ob Ihrer Eheschließung ein so genanntes „Ehehindernis“ (Verwandtschaft der Partner, noch nicht rechtskräftig geschiedene Vorehe/Lebenspartnerschaft, o.ä.) entgegensteht.

Zur Prüfung, werden von Ihnen geeignete Unterlagen benötigt.
Die Anmeldung einer Eheschließung ist grundsätzlich 6 Monate gültig, das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten können, wenn wir festgestellt haben, dass die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Unterlagen

Auskünfte über die notwenigen Unterlagen für Eheschließungen ausländischer Staatsangehöriger sollten in einem persönlichen Gespräch mit der/dem Standesbeamtin/en eingeholt werden, weil die verschiedensten Dinge zu beachten sind.
Dabei ist die Vorlage des Reisepasses des/der ausländischen Verlobten zwingend erforderlich.

Dazu können Sie sich ganz einfach und bequem einen Termin online unter Terminvergabe des Standesamtes vereinbaren.

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

  • Frau Hoppe
    Tel: 02381 17-5335

    Buchstabenbereich: A - B

  • Frau Naffin
    Tel: 02381 17-5337

    Buchstabenbereich: S + U

  • Frau Mandel
    Tel: 02381 17-5333

    Buchstabenbereich: T + V - W

  • Frau Weyer-Pohl
    Tel: 02381 17-5334

    Buchstabenbereich: P - R

  • Frau Hainsch
    Tel: 02381 17-5332

    Buchstabenbereich: K

  • Frau Fernahl
    Stellvertretende Abteilungsleitung
    Tel: 02381 17-5340

    Sachgebietsleitung Beurkundungsservice, Buchstabenbereich: X-Z

  • Frau Zombou
    Tel: 02381 17-5342

    Buchstabenbereich C - F

  • Frau Krischer
    Abteilungsleitung
    Tel: 02381 17-5330

    Leiterin des Standesamtes

  • Frau Gül
    Tel: 02381 17-5331

    Buchstabenbereich: L - O

  • Frau Wlochinski
    Tel: 02381 17-5338

    Buchstabenbereich: G - J

Amt/Fachbereich

55.21

Anmeldung von Eheschließungen ausländischer Staatsangehöriger

Zuständig für die Anmeldung Ihrer Eheschließung ist das Standesamt der Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Haben Sie mehrere Wohnsitze, bzw. haben Sie und Ihre Partnerin/Partner unterschiedliche Wohnsitze, so haben Sie die freie Wahl, bei welchem Standesamt Sie die Anmeldung vornehmen.
Sollten Sie beide nicht in Hamm wohnen, wollen aber gerne hier die Ehe schließen, so ist das kein Problem.
Sie melden die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnortes an und teilen dabei mit, dass Sie beim Standesamt in Hamm heiraten möchten.
Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte Ihres Standesamts wird dann die Anmeldung dem Standesamt in Hamm übersenden und die Eheschließung wird hier vorgenommen.

Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, Termine zu vereinbaren.
Sie dient in erste Linie dazu, Ihren Personenstand (ledig, verwitwet, geschieden) festzustellen und zu prüfen, ob Ihrer Eheschließung ein so genanntes „Ehehindernis“ (Verwandtschaft der Partner, noch nicht rechtskräftig geschiedene Vorehe/Lebenspartnerschaft, o.ä.) entgegensteht.

Zur Prüfung, werden von Ihnen geeignete Unterlagen benötigt.
Die Anmeldung einer Eheschließung ist grundsätzlich 6 Monate gültig, das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten können, wenn wir festgestellt haben, dass die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Auskünfte über die notwenigen Unterlagen für Eheschließungen ausländischer Staatsangehöriger sollten in einem persönlichen Gespräch mit der/dem Standesbeamtin/en eingeholt werden, weil die verschiedensten Dinge zu beachten sind.
Dabei ist die Vorlage des Reisepasses des/der ausländischen Verlobten zwingend erforderlich.

Dazu können Sie sich ganz einfach und bequem einen Termin online unter Terminvergabe des Standesamtes vereinbaren.

Trauung, Hochzeit, Heirat, Ehe, Heiraten https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1321/show
Standesamt
Caldenhofer Weg 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-5343
Fax 02381 17-105343

Frau

Hoppe

Zimmer 1.14 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10

02381 17-5335

Frau

Naffin

Zimmer 1.09 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10

02381 17-5337

Frau

Mandel

Zimmer 1.12 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10

02381 17-5333

Frau

Weyer-Pohl

Zimmer 1.13 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10

02381 17-5334

Frau

Hainsch

Zimmer 1.04 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10

02381 17-5332

Frau

Fernahl

Stellvertretende Abteilungsleitung

Zimmer 1.03 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10

02381 17-5340

Frau

Zombou

Zimmer 1.05 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10

02381 17-5342

Frau

Krischer

Abteilungsleitung

Zimmer 1.07 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10

02381 17-5330

Frau

Gül

Zimmer 1.13 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10

02381 17-5331

Frau

Wlochinski

Zimmer 1.17 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10

02381 17-5338