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elektronische Identitätskarte für Einwohner ohne deutsche Staatsangehörigkeit

Ab dem 01.01.2021 gibt es die eID-Karte.

Die eID-Karte wird nur auf Antrag an über 16 Jahre alte Einwohner mit einer Staatsangehörigkeit eines EU-Staates, Norwegens, Islands und Liechtensteins ausgestellt.
Die Karte ist 10 Jahre gültig. Sie enthält weder Lichtbild, Fingerabdrücke, Unterschrift oder Angaben zu Größe und Augenfarbe und ist daher KEIN Ausweisdokument. Sie kann nicht als Reisedokument verwendet werden.

Die eID-Karte bescheinigt die elektronische Identität und kann daher für alle Online-Verfahren eingesetzt werden in denen dies verlangt wird. Sie entspricht in dieser Funktion dem deutschen Personalausweis.
Antragsteller/innen erhalten daher auch einen PIN-Brief bei Aushändigung der Karte. 

Sollten Sie den PIN vergessen haben, können Sie persönlich in einem der Bürgerämter den PIN neu setzen lassen oder Sie können auch gern Online den Rücksetzdienst für den PIN unter dem nachfolgenden Link nutzen: Pin-Ruecksetzbrief

Voraussichtlich ca. 3-4 Wochen nach Antragstellung kann die eID-Karte bei der Behörde abgeholt werden.

Erforderliche Unterlagen

- Nationalpass oder -ausweis
- persönliche Vorsprache

Kosten

37,00 €