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Sie möchten sich Ihren Wunschtermin für Ihre Eheschließung reservieren lassen? Das ist bis zu einem Jahr im Voraus möglich!
Ihren persönlichen Wunschtermin können Sie sich hier schnell und bequem sichern.
Amt/Fachbereich
55.21
Zuständige Stelle
- Standesamt
- Caldenhofer Weg 10
- 59065 Hamm
Ansprechpartner
Frau Fernahl
Sachgebietsleitung Beurkundungsservice, Buchstabenbereich: X-Z
Frau Zombou
Buchstabenbereich C - F
Wertemultiplikator
Sie möchten sich Ihren Wunschtermin für Ihre Eheschließung reservieren lassen? Das ist bis zu einem Jahr im Voraus möglich!
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https://serviceportal.hamm.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/51119/showAktuelles:
+++NEU+++
Der Geburtenservice des Standesamtes: Infoabende für (werdende) Eltern
Sie möchten sich mit anderen Eltern austauschen, Fragen stellen und Erfahrungen austauschen?
Dann sind Sie herzlich zu unserem Infoabend für Eltern eingeladen. In entspannter Atmosphäre sprechen wir gemeinsam über Themen wie die Anmeldung eines Neugeborenen in Hamm, der Namensführung des Kindes, erforderliche Unterlagen und Vaterschaftsanerkennungen.
Selbstbestimmungsgesetz
Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag tritt mit Datum vom 01.11.2024 in Kraft.
Weitere Infos finden Sie hier.
Besuch des Geburtenservices des Standesamt Hamm auf den Geburtsstationen:
Evangelisches Krankenhaus Hamm: werktags zwischen 8.00 Uhr und 9.00 Uhr
Barbara-Klinik Hamm: werktags zwischen 09.30 Uhr und 10:30 Uhr
Standesamt:
Im Personenstandswesen werden die bekannten Aufgaben bewältigt, die der Bürger seit jeher dem Begriff Standesamt zuordnet:
die Beurkundung des Personenstandes, die bis zur Einrichtung der Standesämter (in Preußen im Oktober 1874) den Kirchenbuchämtern oblag.
Hier werden Eheschließungen angemeldet und durchgeführt, Geburten und Sterbefälle beurkundet, Ehefähigkeitszeugnisse für Eheschließungen im Ausland ausgestellt, Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden ausgestellt, Namensänderungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, wie z. B. Voranstellung oder Anfügung von Familiennamen, Wiederannahme eines früheren Familiennamens und Namenserteilungen beurkundet.
Auch die Anerkennung von Vaterschaften nimmt das Standesamt entgegen.
Vaterschaften, Nichtvaterschaften, Adoptionen, Namensänderungen, Eheschließungen, Ehescheidungen und Sterbefälle werden in die im Standesamt geführten Personenstandsregister eingetragen.
In Angelegenheiten, für deren Entscheidung Gerichte zuständig sind, werden Anträge entgegengenommen und weitergeleitet (z. B. Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile, Befreiung von der Beibringung des ausländischen Ehefähigkeitszeugnisses oder Berichtigungen).
Das Standesamt im Familienrathaus besitzt einen behindertengerechten Zugang.
Vor- und/oder Familiennamen können nur in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Dies wird als öffentlich-rechtliche Namensänderung bezeichnet und erfolgt ebenfalls im Standesamt.
Für diese Fälle stehen Ihnen Frau Krischer unter der Rufnummer 02381/175340 als Ansprechpartnerin zur Verfügung.