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Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit erworben und möchten nun Ihren Namen dem deutschen Namensrecht anpassen?

Hier können Sie den dazu erforderlichen Antrag stellen. Das Standesamt wird nach Prüfung des Antrages auf Sie zukommen und die weiteren Schritte mit Ihnen besprechen.

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Zuständige Stelle

Ansprechpartner

Mandel

Buchstabenbereich: T + V - W

Fernahl

Sachgebietsleitung Beurkundungsservice, Buchstabenbereich: X-Z