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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge überprüft im Rahmen des Asylverfahrens, ob aufgrund des Verfolgungsschicksals im Heimatland eine Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling erfolgt oder ob Abschiebehindernisse bezüglich des Heimatlandes vorliegen. Sofern dies der Fall ist, kann aufgrund dessen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.
In Nordrhein-Westfalen kann ein Asylantrag bei der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Bochum gestellt werden.