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Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln


Kenntlichmachung des rechtmäßigen Aufenthaltes, des Zwecks des Aufenthaltes und der Aufenthaltsdauer. z. B. Familienzusammenführung, Erwerbstätigkeit, Studium, Ausbildung, humanitäre Gründe etc.

Nähere Informationen erhalten Sie von den Mitarbeitern des Sachgebietes Allgemeine Ausländerangelegenheiten.

Rechtsgrundlagen allgemein

Aufenthaltsgesetz (AufenthG), Freizügigkeitsgesetz-EU

Erforderliche Unterlagen

Abhängig von dem beabsichtigten Aufenthaltszweck. In der Regel Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes, gültiger Pass etc.

Kosten

Nähere Information auf Nachfrage