Personenstandsurkunden
Zum Nachweis Ihrer Lebensdaten, der Namensführung und des Familienstandes stellt Ihnen das Standesamt auf Wunsch aus den Geburtsregistern, Eheregistern, Lebenspartnerschaftregistern Urkunden aus.
Sie erhalten beim Standesamt Hamm
- Geburtsurkunden (auch mehrsprachig) oder beglaubige Abschriften aus dem Geburtenregister
- Eheurkunden (auch mehrsprachig) oder beglaubige Abschriften aus dem Eheregister
- Sterbeurkunden (auch mehrsprachig)
- Lebenspartnerschaftsurkunden
Die einfachste Variante ist die bequeme Onlinebestellung.
Im Bereich der Urkundenbestellung (online) erteilen Sie uns die Genehmigung die Gebühren von Ihrem Konto abzubuchen. Anschließend senden wir Ihnen die Urkunden per Post zu. Voraussetzung ist, dass sich die Urkunde auf Sie, Ihren Ehegatten, Lebenspartner oder Verwandte in gerader Linie bezieht oder Sie ein rechtliches Interesse nachweisen können.
Gerne stehen wir Ihnen telefonisch zur Verfügung, sollten Sie zur Onlinebestellung Fragen haben oder Unterstützung benötigen.
Innerhalb unserer Öffnungszeiten können Sie Urkunden von sich selbst oder von Verwandten in gerader Linie direkt beim Standesamt erhalten.
Sollte keiner dieser Wege für Sie möglich sein, kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Mail, damit wir gemeinsam eine Lösung zum Erhalt Ihrer gewünschten Urkunde finden.
Apostillen (Überbeglaubigungen) führt die Bezirksregierung in Arnsberg (www.bezreg-arnsberg.nrw.de) durch.
Geburtsurkunden aus dem Archiv, die älter sind als 110 Jahre, Eheurkunden, die älter sind als 80 Jahre, und Sterbeurkunden, die älter sind als 30 Jahre, kann das Standesamt nicht mehr ausstellen.
Die Personenstandsregister aus diesen Jahren wurden aufgrund geänderter gesetzlicher Aufbewahrungsfristen an das Stadtarchiv abgegeben. Dort erhalten Sie auf Wunsch nach archivrechtlichen Bestimmungen beglaubigte Abschriften.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass (nur bei persönlicher Vorsprache erforderlich)
Amt/Fachbereich
55.22
Kosten
Jede Urkunde kostet 10,00 €.
Weitere gleichzeitig angeforderte Ausfertigungen derselben Urkunde kosten jeweils 5,00 €.
Urkunden für Rententräger oder andere soziale Zwecke sind gebührenfrei.