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Personenstandsurkunden
Zum Nachweis Ihrer Lebensdaten, der Namensführung und des Familienstandes stellt Ihnen das Standesamt auf Wunsch aus den Geburtsregistern, Eheregistern, Lebenspartnerschaftregistern Urkunden aus.
Sie erhalten beim Standesamt Hamm
- Geburtsurkunden (auch mehrsprachig) oder beglaubige Abschriften aus dem Geburtenregister
- Eheurkunden (auch mehrsprachig) oder beglaubige Abschriften aus dem Eheregister
- Sterbeurkunden (auch mehrsprachig)
- Lebenspartnerschaftsurkunden
Die einfachste Variante ist die bequeme Onlinebestellung.
Im Bereich der Urkundenbestellung (online) erteilen Sie uns die Genehmigung die Gebühren von Ihrem Konto abzubuchen. Anschließend senden wir Ihnen die Urkunden per Post zu. Voraussetzung ist, dass sich die Urkunde auf Sie, Ihren Ehegatten, Lebenspartner oder Verwandte in gerader Linie bezieht oder Sie ein rechtliches Interesse nachweisen können.
Gerne stehen wir Ihnen telefonisch zur Verfügung, sollten Sie zur Onlinebestellung Fragen haben oder Unterstützung benötigen.
Innerhalb unserer Öffnungszeiten können Sie Urkunden von sich selbst oder von Verwandten in gerader Linie direkt beim Standesamt erhalten.
Sollte keiner dieser Wege für Sie möglich sein, kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Mail, damit wir gemeinsam eine Lösung zum Erhalt Ihrer gewünschten Urkunde finden.
Apostillen (Überbeglaubigungen) führt die Bezirksregierung in Arnsberg (www.bezreg-arnsberg.nrw.de) durch.
Geburtsurkunden aus dem Archiv, die älter sind als 110 Jahre, Eheurkunden, die älter sind als 80 Jahre, und Sterbeurkunden, die älter sind als 30 Jahre, kann das Standesamt nicht mehr ausstellen.
Die Personenstandsregister aus diesen Jahren wurden aufgrund geänderter gesetzlicher Aufbewahrungsfristen an das Stadtarchiv abgegeben. Dort erhalten Sie auf Wunsch nach archivrechtlichen Bestimmungen beglaubigte Abschriften.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass (nur bei persönlicher Vorsprache erforderlich)
Amt/Fachbereich
55.22
Kosten
Jede Urkunde kostet 10,00 €.
Weitere gleichzeitig angeforderte Ausfertigungen derselben Urkunde kosten jeweils 5,00 €.
Urkunden für Rententräger oder andere soziale Zwecke sind gebührenfrei.
Zuständige Stellen
-
- Standesamt
- Caldenhofer Weg 10
- 59065 Hamm
-
- Familienrathaus
- Caldenhofer Weg 10
- 59065 Hamm
Ansprechpartner
Fiolka
Urkundenanforderung B, Digitalisierung der Papierregister
Stipp
Urkundenanforderung F, G, H, C, Digitalisierung der Papierregister
Krampe
Urkundenanforderung K, N, Digitalisierung der Papierregister
Sobolowski
Urkundenanforderung L, M, O, P, J, Digitalisierung der Papierregister
Hellmann
Urkundenanforderung A, S, Q, Digitalisierung der Papierregister
Niehoff
Urkundenanforderung R, T, U, V, W, X, Y, Z, Digitalisierung der Papierregister
Fernahl
Sachgebietsleitung Beurkundungsservice, Buchstabenbereich: X-Z
Zum Nachweis Ihrer Lebensdaten, der Namensführung und des Familienstandes stellt Ihnen das Standesamt auf Wunsch aus den Geburtsregistern, Eheregistern, Lebenspartnerschaftregistern Urkunden aus.
Sie erhalten beim Standesamt Hamm
- Geburtsurkunden (auch mehrsprachig) oder beglaubige Abschriften aus dem Geburtenregister
- Eheurkunden (auch mehrsprachig) oder beglaubige Abschriften aus dem Eheregister
- Sterbeurkunden (auch mehrsprachig)
- Lebenspartnerschaftsurkunden
Die einfachste Variante ist die bequeme Onlinebestellung.
Im Bereich der Urkundenbestellung (online) erteilen Sie uns die Genehmigung die Gebühren von Ihrem Konto abzubuchen. Anschließend senden wir Ihnen die Urkunden per Post zu. Voraussetzung ist, dass sich die Urkunde auf Sie, Ihren Ehegatten, Lebenspartner oder Verwandte in gerader Linie bezieht oder Sie ein rechtliches Interesse nachweisen können.
Gerne stehen wir Ihnen telefonisch zur Verfügung, sollten Sie zur Onlinebestellung Fragen haben oder Unterstützung benötigen.
Innerhalb unserer Öffnungszeiten können Sie Urkunden von sich selbst oder von Verwandten in gerader Linie direkt beim Standesamt erhalten.
Sollte keiner dieser Wege für Sie möglich sein, kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Mail, damit wir gemeinsam eine Lösung zum Erhalt Ihrer gewünschten Urkunde finden.
Apostillen (Überbeglaubigungen) führt die Bezirksregierung in Arnsberg (www.bezreg-arnsberg.nrw.de) durch.
Geburtsurkunden aus dem Archiv, die älter sind als 110 Jahre, Eheurkunden, die älter sind als 80 Jahre, und Sterbeurkunden, die älter sind als 30 Jahre, kann das Standesamt nicht mehr ausstellen.
Die Personenstandsregister aus diesen Jahren wurden aufgrund geänderter gesetzlicher Aufbewahrungsfristen an das Stadtarchiv abgegeben. Dort erhalten Sie auf Wunsch nach archivrechtlichen Bestimmungen beglaubigte Abschriften.
Personalausweis oder Reisepass (nur bei persönlicher Vorsprache erforderlich)
https://serviceportal.hamm.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1969/showIm Personenstandswesen werden die bekannten Aufgaben bewältigt, die der Bürger seit jeher dem Begriff Standesamt zuordnet:
die Beurkundung des Personenstandes, die bis zur Einrichtung der Standesämter (in Preußen im Oktober 1874) den Kirchenbuchämtern oblag.
Hier werden Eheschließungen angemeldet und durchgeführt, Geburten und Sterbefälle beurkundet, Ehefähigkeitszeugnisse für Eheschließungen im Ausland ausgestellt, Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden ausgestellt, Namensänderungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, wie z. B. Voranstellung oder Anfügung von Familiennamen, Wiederannahme eines früheren Familiennamens und Namenserteilungen beurkundet.
Auch die Anerkennung von Vaterschaften nimmt das Standesamt entgegen.
Vaterschaften, Nichtvaterschaften, Adoptionen, Namensänderungen, Eheschließungen, Ehescheidungen und Sterbefälle werden in die im Standesamt geführten Personenstandsregister eingetragen.
In Angelegenheiten, für deren Entscheidung Gerichte zuständig sind, werden Anträge entgegengenommen und weitergeleitet (z. B. Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile, Befreiung von der Beibringung des ausländischen Ehefähigkeitszeugnisses oder Berichtigungen).
Das Standesamt im Familienrathaus besitzt einen behindertengerechten Zugang.
Vor- und/oder Familiennamen können nur in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Dies wird als öffentlich-rechtliche Namensänderung bezeichnet und erfolgt ebenfalls im Standesamt.
Für diese Fälle stehen Ihnen Frau Krischer unter der Rufnummer 02381/175340 als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Das Familienrathaus.START bündelt Leistungen rund um den Zeitraum der Geburt eines Kindes.
Neben dem Standesamt und dem Familienbüro werden auch Beratungen zu den Themen Elterngeld und Kindergeld angeboten.
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