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Ist ein Bauantrag eingereicht, kann im Einzelfall der Beginn der Bauarbeiten zum Beispiel für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte schon vor Erteilung der Baugenehmigung durch eine Teilbaugenehmigung schriftlich gestattet werden.

Erforderliche Unterlagen

Benötigt werden in der Regel ein aktueller Lageplan und/ oder Bauzeichnungen ja nach Antragsgegenstand.
Nehmen Sie aber bitte vorher Rücksprache mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter, welche Bauvorlagen zusätzlich erforderlich sind.

Rechtsgrundlagen

Bauordnung des Landes Nordrhein- Westfalen (BauO NRW 2018)

Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVGebO NRW)

Kosten

Die Gebühr beträgt mindestens 50,- bis5.000,- €.

Zuständige Stelle

Ansprechpartner

Regetz

Sachgebietsleitung Bauordnung / Technische Prüfung
Technische Prüfung Bezirk 1 – Innenstadt

Feldeisen

Technische Prüfung Bezirk 2 - Uentrop

Sariman

Technische Prüfung Bezirk 3 - Rhynern

Pap

Technische Prüfung Bezirk 4 - Pelkum

Domaing-Manzke

Technische Prüfung Bezirk 5 - Herringen

Helmert

Technische Prüfung Bezirk 6 – Bockum-Hövel

Schroer

Technische Prüfung Bezirk 6 – Bockum-Hövel

Hohmann

Technische Prüfung Bezirk 7 – Heessen

Dokumente