BIS: Suche und Detail

Willkommen in Hamm!
Unser Angebot erleichtert Ihnen den Start in Hamm.

Wenn Sie bisher in einer anderen Stadt oder Gemeinde gewohnt haben und nach Hamm ziehen, benötigen Sie den Vordruck ”Anmeldung einer Wohnung” oder sie nutzen die Möglichkeit der Online-Anmeldung.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Sie verpflichtet, Sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden. Die Anmeldung können Sie persönlich, online oder durch einen Beauftragten in einem der Bürgerämter vornehmen. Benutzen Sie dazu bitte den Anmeldevordruck.

Die Anmeldung können sie auch online über folgenden Link erledigen: Online-Anmeldung
 
Durch Ihre Anmeldung werden Sie automatisch an Ihrem alten Wohnort abgemeldet. Bitte beachten Sie, dass auch Ihr Personalausweis sowie Ihr Reisepass und die Kfz-Papiere zu ändern sind. Hier wird der neue Wohnort eingetragen. Diese Änderungen können Sie in den Bürgerämtern bzw. auch in Verbindung mit der Online-Anmeldung vornehmen lassen.

Bitte bringen Sie die von ihrem Wohnungsgeber ausgefüllte Bestätigung über den Einzug in die neue Wohnung bei der Anmeldung direkt mit, bzw. laden Sie die Bestätigung als Datei im Online-Vorgang als Anlage hoch.

Allgemeine Rechtsgrundlage bilden die §§ 17, 19 und 23 und 23a des Bundesmeldegesetz (BMG)

Bearbeitungsdauer

Online-Anträge werden innerhalb von 3 Werktagen bearbeitet.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis/ Reisepass, bzw. bei ausländischen Staatsangehörigen Nationalpass und ID-Karte.

  • Wohnungsgeberbestätigung:
    Sie benötigen für die Anmeldung eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung. Bitte lassen Sie diese von Ihrem Vermieter/ Wohnungsgeber ausfüllen und unterzeichnen.
    Neben dem klassischen Formular (siehe "Downloads") steht Ihnen hier ab sofort auch unser Onlineformular zur Verfügung. Sie müssen dieses Formular ebenfalls vom Vermieter/Wohnungsgeber unterschreiben bzw. bestätigen lassen.
    Die Wohnungsgeberbestätigung ist auch bei der Online-Ummeldung erforderlich und wird als Datei im Online-Vorgang als Anhang hochgeladen.

Kosten

Anmeldung bei der Meldebehörde: gebührenfrei

Änderungen in den Kfz-Papieren sind gebührenpflichtig, s. Kfz-Ummeldung