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Mitteilung des Umzuges innerhalb von Hamm

Wenn Sie innerhalb von Hamm die Wohnung wechseln sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen umzumelden.

Die Ummeldung können Sie persönlich, online oder durch einen Beauftragten in einem der Bürgerämter vornehmen. Benutzen Sie dazu bitte den Vordruck “Anmeldung einer Wohnung” bzw. den unten abgebildeten Link. Sie erhalten von uns darüber eine Anmeldebestätigung. 

Die Online-Ummeldung erreichen Sie über den folgenden Link: Umzug-Online

Sollten Sie ein Kfz zugelassen haben bzw. auch ein Gewerbe besitzen, so können hier die Anschriften gleich mit geändert werden. Bitte bringen Sie bei der Ummeldung auch gleich die Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug in die neue Wohnung mit.

Allgemeine Rechtsgrundlage bilden die §§ 17, 19 und 23 und 23a des Bundesmeldegesetz (BMG)

Wohnungswechsel (Statuswechsel)

Wechsel des Wohnungsstatus zwischen Haupt- und Nebenwohnung

Wenn Sie mehrere Wohnungen im Inland besitzen, so müssen Sie eine Wohnung als Hauptwohnung bestimmen. Dies ist stets die zeitlich vorwiegend benutzte Wohnung (betrachtet auf ein Jahr).

Sollte sich die Nutzungshäufigkeit verschieben, so wird mit dem Statuswechsel erklärt, welche ihrer Wohnung nun Hauptwohnung ist. Sofern Hamm Hauptwohnung wird, können Sie diese Erklärungen in jedem Bürgeramt abgeben.

 

Hier kommen Sie zu unserem Online-Formular.

(Online-Anträge werden innerhalb von 3 Werktagen bearbeitet.)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis/ Reisepass, bzw. bei ausländischen Staatsangehörigen Nationalpass und ID-Karte.

  • Wohnungsgeberbestätigung:
    Sie benötigen für die Ummeldung eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung. Bitte lassen Sie diese von Ihrem Vermieter/ Wohnungsgeber ausfüllen und unterzeichnen.
    Neben dem klassischen Formular (siehe "Downloads") steht Ihnen hier ab sofort auch unser Onlineformular zur Verfügung. Sie müssen dieses Formular ebenfalls vom Vermieter/Wohnungsgeber unterschreiben bzw. bestätigen lassen.
    Die Wohnungsgeberbestätigung ist auch bei der Online-Ummeldung erforderlich und wird als Datei im Online-Vorgang als Anhang hochgeladen.

Kosten

gebührenfrei

Änderungen in den Kfz-Papieren sind gebührenpflichtig, s. Kfz-Ummeldung