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Wohnraumförderung
Zusatzinformationen:
Die Umsetzung der jährlichen Förderprogramme des Landes gehört zu den Kernaufgaben der Abteilung. Die Bewilligung von Darlehen zum Neubau von Mietwohnungen und für Eigentumsmaßnahmen unter Einbeziehung von Fördermitteln für Schwerbehinderte zur Schaffung von barrierefreiem Wohnraum ist für viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt von großer Bedeutung. Bei der Umsetzung werden die Erfahrungen und Bedarfszahlen der Wohnberatungsagentur für Senioren und Behinderte in unserer Stadt entsprechend umgesetzt. Die Zustimmung zu Modernisierungsmaßnahmen bei geförderten Wohnungen gehört ebenso zu den Aufgaben wie die Mietüberprüfung.
Stadtplanlink: http://goo.gl/maps/0wfMa
Die Umsetzung der jährlichen Förderprogramme des Landes gehört zu den Kernaufgaben der Abteilung. Die Bewilligung von Darlehen zum Neubau von Mietwohnungen und für Eigentumsmaßnahmen unter Einbeziehung von Fördermitteln für Schwerbehinderte zur Schaffung von barrierefreiem Wohnraum ist für viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt von großer Bedeutung. Bei der Umsetzung werden die Erfahrungen und Bedarfszahlen der Wohnberatungsagentur für Senioren und Behinderte in unserer Stadt entsprechend umgesetzt. Die Zustimmung zu Modernisierungsmaßnahmen bei geförderten Wohnungen gehört ebenso zu den Aufgaben wie die Mietüberprüfung.
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Technisches Rathaus
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
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Tel.: 02381 17-8021
Fax: 02381 17-2962
E-Mail: berger@stadt.hamm.de
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Dienstleistungen der Einrichtung
- Beratung zu Wohnformen und Wohnhilfen
- Maßnahmen nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz - WAG -
- Wohnraumförderung
- Zustimmung zur Wertverbesserung
- Wohnraumförderung bei selbstgenutztem Wohnungseigentum
- Umwandlung von öffentlich geförderten Miet- in Eigentumswohnungen
- Wohnraumförderung bei Modernisierung
- Wohnraumförderung bei Mietwohnungsbau
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Tel: 02381 17-4183 - Herr Thorsten Berger
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Tel: 02381 17-8031