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Wohngeld
Nach den Bestimmungen des Wohngeldgesetzes wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens auf Antrag Wohngeld als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet.
Antragberechtigt für einen Mietzuschuss sind:
- der Mieter, Untermieter oder mietähnlich Nutzungsberechtigte von Wohnraum,
- der Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes,
- der Bewohner von Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus.
- der Eigentümer eines Eigenheims, einer Kleinsiedlung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle,
- der Eigentümer einer Eigentumswohnung,
- der Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts,
- Personen, die Anspruch auf Übereignung, Bestellung oder Übertragung des Gebäudes, Wohnungseigentums oder Dauerwohnrechts haben.
Das Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt, wobei der Bewilligungszeitraum am Ersten des Monats beginnt, in dem der Antrag gestellt worden ist.
(50-500-6)
Anschrift
Technisches Rathaus
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Kontakt
Tel.: 02381 17-8115
Fax: 02381 17-2849
E-Mail: wohngeld@stadt.hamm.de
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