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Wohngeld

Wohngeld ist eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz. Es unterstützt Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen bei ihren Wohnkosten. Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet. Es wird nur an Personen geleistet, die keine Transferleistungen (wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beziehen, da bei Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden.
 
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(50-500-6)

Anschrift

Verwaltungsgebäude Südring 4 - 6, Eingang Sedanstraße und Südring
Südring 4-6
59065 Hamm

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E-Mail: wohngeld@stadt.hamm.de

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