BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Festsetzungen gem. § 69 GewO inkl. Wochen- und Spezialmärkte
Für Veranstlatungen nach Titel IV der GewO (Messen, Ausstellungen, Spiezial- und Jahrmärkte / Trödelmärkte) an Sonn- und Feiertagen und eines Wochen- oder Großmarktes ist ein Festsetzungsbescheid des Ordnungsamtes erforderlich.
Unterlagen
nach Einzelfall
Kosten
50,00 bis 3.000,00 €
Weitere Informationen
Zuständige Organisationseinheiten
- Ordnungsamt
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm
E-Mail: ordnungsamt@stadt.hamm.de
- Sachgebiet Gewerberecht
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Heike Thönis
Tel: 02381 17-7212
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
Verwandte Dienstleistungen
Für Veranstlatungen nach Titel IV der GewO (Messen, Ausstellungen, Spiezial- und Jahrmärkte / Trödelmärkte) an Sonn- und Feiertagen und eines Wochen- oder Großmarktes ist ein Festsetzungsbescheid des Ordnungsamtes erforderlich.
nach Einzelfall
50,00 bis 3.000,00 €
Messe, Ausstellung, Trödelmarkt, Hoftrödel, Privattrödel, Spezailmarkt, Jahrmarkt, Kirmes, Weihnachtsmarkt, Rummel, Volksfest https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/51110/showFrau
Heike
Thönis
2. OG
Frau
Heike
Thönis
2. OG
Für Veranstlatungen nach Titel IV der GewO (Messen, Ausstellungen, Spiezial- und Jahrmärkte / Trödelmärkte) an Sonn- und Feiertagen und eines Wochen- oder Großmarktes ist ein Festsetzungsbescheid des Ordnungsamtes erforderlich.
nach Einzelfall
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/51110/showBitte beachten Sie, dass aufgrund der räumlichen Situation im Gebäude des Ordnungsamtes persönliche Vorsprachen nur mit einem Termin möglich sind.
Für Ihr Anliegen setzen Sie sich bitte mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/Mitarbeiterin telefonisch oder per Mail in Verbindung.
32-321-1