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Hundesteuerbefreiung

Die Hundehaltung ist bei bestimmten Voraussetzungen steuerfrei (z. B. bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen: aG, B, Bl, Gl oder H). 

Den passenden Befreiungsantrag gibt es hier:

>> Zum Onlineantrag <<

Unterlagen

Hundesteuerbefreiung

Die Hundehaltung ist bei bestimmten Voraussetzungen steuerfrei (z. B. bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen: aG, B, Bl, Gl oder H). 

Den passenden Befreiungsantrag gibt es hier:

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Einzugsermächtigung/ SEPA - Lastschriftenmandat

https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/37394/show