Hundesteuerbefreiung
Die Hundehaltung ist bei bestimmten Voraussetzungen steuerfrei (z. B. bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen: aG, B, Bl, Gl oder H).
Den passenden Befreiungsantrag gibt es hier:
>> Zum Onlineantrag <<
Ihr Weg zur Antragstellung
Downloads (Formulare / Informationen)
Es hilft Ihnen weiter
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Frau Tomkowitz
Tel.: 02381 17-9901
E-Mail: tomkowitz@stadt.hamm.de
Zuständige Organisationseinheit
Steuern und Benutzungsgebühren
Bismarckstraße 1
59065 Hamm
E-Mail: steuern20@stadt.hamm.de