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Hundesteueranmeldung

Sie möchten Ihren Hund anmelden?

Jeder Hund ist steuerpflichtig und muss innerhalb von zwei Wochen beim Amt für Finanzen und Controlling angemeldet werden. Sie können dies schriftlich oder persönlich in einem für Sie stadteilbezogenen Bürgeramt erledigen oder Sie melden Ihren Hund direkt online an. 

Den passenden Antrag gibt es hier:

>> Zum Onlineantrag <<

Unterlagen

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Jeder Hund ist steuerpflichtig und muss innerhalb von zwei Wochen beim Amt für Finanzen und Controlling angemeldet werden. Sie können dies schriftlich oder persönlich in einem für Sie stadteilbezogenen Bürgeramt erledigen oder Sie melden Ihren Hund direkt online an. 

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Einzugsermächtigung/ SEPA - Lastschriftenmandat

https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/37391/show
Steuern und Benutzungsgebühren
Bismarckstraße 1 59065 Hamm
Telefon 02381 17-9900
Fax 02381 17-2991

Herr

Al Raee

117 (Verwaltungsgebäude Bismarckstraße 1)

02381 17-9907
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