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Hundesteueranmeldung
Sie möchten Ihren Hund anmelden?
Jeder Hund ist steuerpflichtig und muss innerhalb von zwei Wochen beim Amt für Finanzen und Controlling angemeldet werden. Sie können dies schriftlich oder persönlich in einem für Sie stadteilbezogenen Bürgeramt erledigen oder Sie melden Ihren Hund direkt online an.
Den passenden Antrag gibt es hier:
>> Zum Onlineantrag <<
Unterlagen
Zuständige Organisationseinheit
- Steuern und Benutzungsgebühren
Bismarckstraße 1
59065 Hamm
E-Mail: steuern20@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Al Raee
Tel: 02381 17-9907
E-Mail: alraee@stadt.hamm.de
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Herr
Al Raee
117 (Verwaltungsgebäude Bismarckstraße 1)
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