Hundesteueranmeldung
Sie möchten Ihren Hund anmelden?
Jeder Hund ist steuerpflichtig und muss innerhalb von zwei Wochen beim Amt für Finanzen und Controlling angemeldet werden. Sie können dies schriftlich oder persönlich in einem für Sie stadteilbezogenen Bürgeramt erledigen oder Sie melden Ihren Hund direkt online an.
Den passenden Antrag gibt es hier:
>> Zum Onlineantrag <<
Ihr Weg zur Antragstellung
Downloads (Formulare / Informationen)
Es hilft Ihnen weiter
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Frau Tomkowitz
Tel.: 02381 17-9901
E-Mail: tomkowitz@stadt.hamm.de
Zuständige Organisationseinheit
Steuern und Benutzungsgebühren
Bismarckstraße 1
59065 Hamm
E-Mail: steuern20@stadt.hamm.de