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Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Stadtkasse Hamm stellt Unbedenklichkeitsbescheinigungen aus. Der Antrag kann formlos per EMail an stadtkasse@stadt.hamm.de erfolgen. Gerne können Sie den Antrag auch persönlich während unserer Sprechzeiten stellen.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die zur Vorlage bei Dienststellen der Stadt Hamm zwecks Berücksichtigung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verlangt wird, ist gebührenfrei.
Alle anderen Unbedenklichkeitsbescheinigungen kosten 10 Euro.
Zuständige Organisationseinheit
- Stadtkasse
Alter Grenzweg 2
59071 Hamm
E-Mail: stadtkasse@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Trippelsdorf
Tel: 02381 17-9928
E-Mail: trippelsdorf@stadt.hamm.de
Amt/Fachbereich
Stadtkasse - Abteilung Zahlungsabwicklung