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Einbau von Recyclingstoffen

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Mit im Kraft treten der Ersatzbaustoffverordnung am 01. August 2023 ist für den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen und anderen industriellen Nebenprodukten in technischen Bauwerken des Erd- und Straßenbaus unter Berücksichtigung des Ersatzbaustoffs und der Grundwasserbeschaffenheit nicht immer eine Wasserrechtliche Erlaubnis gem. § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erforderlich. Weitere Informationen, wann eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig ist, finden Sie im beigefügten Merkblatt.

Es ist erforderlich, dass jeder Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen und anderen industriellen Nebenprodukten in technischen Bauwerken des Erd- und Straßenbaus vom Bauherren dokumentiert wird. Diese Dokumente müssen auf Anforderung der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Ein Muster für die Dokumentation finden Sie in Tabelle 3 des Merkblatts.

Für weitere Informationen zum Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen und anderen industriellen Nebenprodukten, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Umweltamtes der Stadt Hamm gerne zur Verfügung.

Für den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen und anderen industriellen Nebenprodukten, können Sie den ausgefüllten Antrag mit allen benötigten Anlagen postalisch in einfacher Ausführung oder per Mail an umweltamt@stadt.hamm.de einreichen.

Die Bearbeitung des Antrags ist gebührenpflichtig und kostet zurzeit min. 200 Euro. Ausführliche Information zur Berechnung der Gebühr erhalten Sie durch die Mitarbeiter des Umweltamtes.

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Amt/Fachbereich

Umweltamt, Altlasten und Abfallwirtschaft

Einbau von Recyclingstoffen

Mit im Kraft treten der Ersatzbaustoffverordnung am 01. August 2023 ist für den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen und anderen industriellen Nebenprodukten in technischen Bauwerken des Erd- und Straßenbaus unter Berücksichtigung des Ersatzbaustoffs und der Grundwasserbeschaffenheit nicht immer eine Wasserrechtliche Erlaubnis gem. § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erforderlich. Weitere Informationen, wann eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig ist, finden Sie im beigefügten Merkblatt.

Es ist erforderlich, dass jeder Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen und anderen industriellen Nebenprodukten in technischen Bauwerken des Erd- und Straßenbaus vom Bauherren dokumentiert wird. Diese Dokumente müssen auf Anforderung der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Ein Muster für die Dokumentation finden Sie in Tabelle 3 des Merkblatts.

Für weitere Informationen zum Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen und anderen industriellen Nebenprodukten, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Umweltamtes der Stadt Hamm gerne zur Verfügung.

Für den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen und anderen industriellen Nebenprodukten, können Sie den ausgefüllten Antrag mit allen benötigten Anlagen postalisch in einfacher Ausführung oder per Mail an umweltamt@stadt.hamm.de einreichen.

Die Bearbeitung des Antrags ist gebührenpflichtig und kostet zurzeit min. 200 Euro. Ausführliche Information zur Berechnung der Gebühr erhalten Sie durch die Mitarbeiter des Umweltamtes.

Verwertung, Einbau, Recyclingbaustoffen, Boden, industriellen Nebenprodukten https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/31357/show
Umweltamt
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7101
Fax 02381 17-2931

Herr

Marten

A0.085 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-7144
leonard.marten@stadt.hamm.de
Untere Abfallwirtschaft- und Bodenschutzbehörde
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7101
Fax 02381 17-2931

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