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Bewohnerparken
Parkausweis für Bewohner in innerstädtischen Bewohnerparkzonen
Ein Bewohnerparkausweis kann für Personen ausgestellt werden, die in einem Bewohnerparkbezirk mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind. Sie erhalten damit die Berechtigung auf dafür ausgewiesenen öffentlichen Parkplätzen ohne weitere Gebühren zu parken.
Sie müssen Halter des Fahrzeuges sein oder durch Vorlage einer Bestätigung des Halters die dauerhafte Nutzung des PKW nachweisen. Es werden maximal zwei Kennzeichen in einem Bewohnerparkausweis eingetragen. Für LKW können keine Bewohnerparkausweise ausgestellt werden.
Einen Bewohnerparkausweis können Sie persönlich im Bürgeramt oder schriftlich beantragen. Das Antragsformular finden Sie unten im Downloadbereich. Darüber hinaus können Sie den Antrag ab sofort auch direkt online stellen.
Den passenden Antrag gibt es hier:
>> Zum Onlineantrag <<
Besucherparkausweise:
In den Bewohnerparkbereichen der Stadt Hamm haben Bewohnerparkausweisberechtigte die Möglichkeit, maximal 30 Besucherparkausweise pro Jahr und Berechtigtem zu erwerben und an Angehörige und Besucher weiterzureichen.
- Erwerbsberechtigt sind alle Personen mit Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis.
- Die Ausgabe erfolgt blockweise, Mindestabgabe 1 Block á 10 Karten, höchstens 3 Blöcke
Bewohnerparkausweise für Handwerk und Handel:
Rechtsgrundlage:
§ 46 Abs. 1 (3) Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1979 in der z. Z. geltenden Fassung
Unterlagen
- Nachweis über Besitz / Nutzung eines Kfz
- evtl. Fahrzeugschein (auch als Kopie), sofern Kfz nicht in Hamm zugelassen ist.
Kosten
Die fälligen Gebühren können Sie direkt dem Onlineformular entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die fälligen Gebühren direkt im Zuge der Antragsstellung bezahlen müssen!
Sie können mit Paypal, Giropay, Paydirekt und Kreditkarte bezahlen.
27,00 € für 1 Jahr Gültigkeit
50,00 € für 2 Jahre Gültigkeit
Weitere Kosten:
10,20 € für Änderung des Ausweises, z.B. neues Kennzeichen
7,50 € bei Verlust und Ersatzausstellung eines Parkausweises
11,00 € für einen 10er-Block Besucherparkausweise
30,00 € für einen 30iger-Block Besucherparkausweise
Downloads
Zuständige Organisationseinheiten
- Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: ba-mitte@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2
59071 Hamm
E-Mail: ba-uentrop@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12
59069 Hamm
E-Mail: ba-rhynern@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177
59077 Hamm
E-Mail: ba-pelkum@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245
59077 Hamm
E-Mail: ba-herringen@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1
59075 Hamm
E-Mail: ba-bockum-hoevel@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19
59073 Hamm
E-Mail: ba-heessen@stadt.hamm.de
Ein Bewohnerparkausweis kann für Personen ausgestellt werden, die in einem Bewohnerparkbezirk mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind. Sie erhalten damit die Berechtigung auf dafür ausgewiesenen öffentlichen Parkplätzen ohne weitere Gebühren zu parken.
Sie müssen Halter des Fahrzeuges sein oder durch Vorlage einer Bestätigung des Halters die dauerhafte Nutzung des PKW nachweisen. Es werden maximal zwei Kennzeichen in einem Bewohnerparkausweis eingetragen. Für LKW können keine Bewohnerparkausweise ausgestellt werden.
Einen Bewohnerparkausweis können Sie persönlich im Bürgeramt oder schriftlich beantragen. Das Antragsformular finden Sie unten im Downloadbereich. Darüber hinaus können Sie den Antrag ab sofort auch direkt online stellen.
Den passenden Antrag gibt es hier:
>> Zum Onlineantrag <<
Besucherparkausweise:
In den Bewohnerparkbereichen der Stadt Hamm haben Bewohnerparkausweisberechtigte die Möglichkeit, maximal 30 Besucherparkausweise pro Jahr und Berechtigtem zu erwerben und an Angehörige und Besucher weiterzureichen.
- Erwerbsberechtigt sind alle Personen mit Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis.
- Die Ausgabe erfolgt blockweise, Mindestabgabe 1 Block á 10 Karten, höchstens 3 Blöcke
Bewohnerparkausweise für Handwerk und Handel:
Rechtsgrundlage:
§ 46 Abs. 1 (3) Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1979 in der z. Z. geltenden Fassung
- Nachweis über Besitz / Nutzung eines Kfz
- evtl. Fahrzeugschein (auch als Kopie), sofern Kfz nicht in Hamm zugelassen ist.
Die fälligen Gebühren können Sie direkt dem Onlineformular entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die fälligen Gebühren direkt im Zuge der Antragsstellung bezahlen müssen!
Sie können mit Paypal, Giropay, Paydirekt und Kreditkarte bezahlen.
27,00 € für 1 Jahr Gültigkeit
50,00 € für 2 Jahre Gültigkeit
Weitere Kosten:
10,20 € für Änderung des Ausweises, z.B. neues Kennzeichen
7,50 € bei Verlust und Ersatzausstellung eines Parkausweises
11,00 € für einen 10er-Block Besucherparkausweise
30,00 € für einen 30iger-Block Besucherparkausweise