BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Bewohner:innenparken
Parkausweis für Bewohner:innen in innerstädtischen Bewohnerparkzonen
Ein Bewohner:innenparkausweis kann für Personen ausgestellt werden, die in einem Bewohner:innenparkbezirk mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind. Sie erhalten damit die Berechtigung auf dafür ausgewiesenen öffentlichen Parkplätzen ohne weitere Gebühren zu parken.
Sie müssen Halter:in des Fahrzeuges sein oder durch Vorlage einer Bestätigung der/des Halterin/Halters die dauerhafte Nutzung des Kfz nachweisen. Es werden maximal zwei Kennzeichen in einem Bewohner:innenparkausweis eingetragen. Bewohner:innenparkausweise können für PKW und Motorräder beantragt werden.
Fahrzeuge, die als LKW oder Wohnmobil zugelassen sind, können keinen Bewohner:innenparkausweis erhalten, sofern sie über 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht oder einer Länge von über 5,00 Metern liegen.
Einen Bewohner:innenparkausweis können Sie persönlich im Bürgeramt oder schriftlich beantragen. Das Antragsformular finden Sie unten im Downloadbereich. Darüber hinaus können Sie den Antrag ab sofort auch direkt online stellen.
Den passenden Antrag gibt es hier:
>> Zum Onlineantrag <<
Besucher:innenparkausweise:
In den Bewohner:innenparkbereichen der Stadt Hamm haben Bewohner:innenparkausweisberechtigte die Möglichkeit, maximal 30 Besucher:innenparkausweise pro Jahr und Berechtigtem zu erwerben und an Angehörige und Besucher:innen weiterzureichen.
- Erwerbsberechtigt sind alle Personen mit Anspruch auf einen Bewohner:innenparkausweis.
- Die Ausgabe erfolgt blockweise, Mindestabgabe 1 Block á 10 Karten, höchstens 3 Blöcke
BewohnerInnenparkausweise für Handwerk und Handel:
Rechtsgrundlage:
§ 46 Abs. 1 (3) Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1979 in der z. Z. geltenden Fassung
Unterlagen
- Nachweis über Besitz / Nutzung eines Kfz
- evtl. Fahrzeugschein (auch als Kopie), sofern Kfz nicht in Hamm zugelassen ist.
Kosten
Die fälligen Gebühren können Sie direkt dem Onlineformular entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die fälligen Gebühren direkt im Zuge der Antragsstellung bezahlen müssen!
Sie können mit Paypal, Giropay, Paydirekt und Kreditkarte bezahlen.
27,00 € für 1 Jahr Gültigkeit
50,00 € für 2 Jahre Gültigkeit
Weitere Kosten:
10,20 € für Änderung des Ausweises, z.B. neues Kennzeichen
7,50 € bei Verlust und Ersatzausstellung eines Parkausweises
11,00 € für einen 10er-Block Besucher:innenparkausweise
30,00 € für einen 30iger-Block Besucher:innenparkausweise
Downloads
- Besucherparkausweis (Antrag)
- Bewohnerparken Übersichtsplan (Hamm-Westen, Zone W1)
- Bewohnerparken Übersichtsplan (Bockum-Hövel)
- Parkausweis für Handwerk und Handel in Bewohnerparkbezirken
- Bewohnerparkausweis_Antrag
- Bewohnerparken Hamm-Mitte-Übersichtsplan
- Bewohnerparken Hamm-Westen, Bezirk W
- Bewohnerparken Hamm-Osten, Bezirk K
Zuständige Organisationseinheiten
- Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: ba-mitte@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2
59071 Hamm
E-Mail: ba-uentrop@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12
59069 Hamm
E-Mail: ba-rhynern@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177
59077 Hamm
E-Mail: ba-pelkum@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245
59077 Hamm
E-Mail: ba-herringen@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1
59075 Hamm
E-Mail: ba-bockum-hoevel@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19
59073 Hamm
E-Mail: ba-heessen@stadt.hamm.de
Ein Bewohner:innenparkausweis kann für Personen ausgestellt werden, die in einem Bewohner:innenparkbezirk mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind. Sie erhalten damit die Berechtigung auf dafür ausgewiesenen öffentlichen Parkplätzen ohne weitere Gebühren zu parken.
Sie müssen Halter:in des Fahrzeuges sein oder durch Vorlage einer Bestätigung der/des Halterin/Halters die dauerhafte Nutzung des Kfz nachweisen. Es werden maximal zwei Kennzeichen in einem Bewohner:innenparkausweis eingetragen. Bewohner:innenparkausweise können für PKW und Motorräder beantragt werden.
Fahrzeuge, die als LKW oder Wohnmobil zugelassen sind, können keinen Bewohner:innenparkausweis erhalten, sofern sie über 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht oder einer Länge von über 5,00 Metern liegen.
Einen Bewohner:innenparkausweis können Sie persönlich im Bürgeramt oder schriftlich beantragen. Das Antragsformular finden Sie unten im Downloadbereich. Darüber hinaus können Sie den Antrag ab sofort auch direkt online stellen.
Den passenden Antrag gibt es hier:
>> Zum Onlineantrag <<
Besucher:innenparkausweise:
In den Bewohner:innenparkbereichen der Stadt Hamm haben Bewohner:innenparkausweisberechtigte die Möglichkeit, maximal 30 Besucher:innenparkausweise pro Jahr und Berechtigtem zu erwerben und an Angehörige und Besucher:innen weiterzureichen.
- Erwerbsberechtigt sind alle Personen mit Anspruch auf einen Bewohner:innenparkausweis.
- Die Ausgabe erfolgt blockweise, Mindestabgabe 1 Block á 10 Karten, höchstens 3 Blöcke
BewohnerInnenparkausweise für Handwerk und Handel:
Rechtsgrundlage:
§ 46 Abs. 1 (3) Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1979 in der z. Z. geltenden Fassung
- Nachweis über Besitz / Nutzung eines Kfz
- evtl. Fahrzeugschein (auch als Kopie), sofern Kfz nicht in Hamm zugelassen ist.
Die fälligen Gebühren können Sie direkt dem Onlineformular entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die fälligen Gebühren direkt im Zuge der Antragsstellung bezahlen müssen!
Sie können mit Paypal, Giropay, Paydirekt und Kreditkarte bezahlen.
27,00 € für 1 Jahr Gültigkeit
50,00 € für 2 Jahre Gültigkeit
Weitere Kosten:
10,20 € für Änderung des Ausweises, z.B. neues Kennzeichen
7,50 € bei Verlust und Ersatzausstellung eines Parkausweises
11,00 € für einen 10er-Block Besucher:innenparkausweise
30,00 € für einen 30iger-Block Besucher:innenparkausweise
Parkausweis für Bewohner:innen in innerstädtischen Bewohnerparkzonen
Ein Bewohner:innenparkausweis kann für Personen ausgestellt werden, die in einem Bewohner:innenparkbezirk mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind. Sie erhalten damit die Berechtigung auf dafür ausgewiesenen öffentlichen Parkplätzen ohne weitere Gebühren zu parken.
Sie müssen Halter:in des Fahrzeuges sein oder durch Vorlage einer Bestätigung der/des Halterin/Halters die dauerhafte Nutzung des Kfz nachweisen. Es werden maximal zwei Kennzeichen in einem Bewohner:innenparkausweis eingetragen. Bewohner:innenparkausweise können für PKW und Motorräder beantragt werden.
Fahrzeuge, die als LKW oder Wohnmobil zugelassen sind, können keinen Bewohner:innenparkausweis erhalten, sofern sie über 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht oder einer Länge von über 5,00 Metern liegen.
Einen Bewohner:innenparkausweis können Sie persönlich im Bürgeramt oder schriftlich beantragen. Das Antragsformular finden Sie unten im Downloadbereich. Darüber hinaus können Sie den Antrag ab sofort auch direkt online stellen.
Den passenden Antrag gibt es hier:
>> Zum Onlineantrag <<
Besucher:innenparkausweise:
In den Bewohner:innenparkbereichen der Stadt Hamm haben Bewohner:innenparkausweisberechtigte die Möglichkeit, maximal 30 Besucher:innenparkausweise pro Jahr und Berechtigtem zu erwerben und an Angehörige und Besucher:innen weiterzureichen.
- Erwerbsberechtigt sind alle Personen mit Anspruch auf einen Bewohner:innenparkausweis.
- Die Ausgabe erfolgt blockweise, Mindestabgabe 1 Block á 10 Karten, höchstens 3 Blöcke
BewohnerInnenparkausweise für Handwerk und Handel:
Rechtsgrundlage:
§ 46 Abs. 1 (3) Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1979 in der z. Z. geltenden Fassung
- Nachweis über Besitz / Nutzung eines Kfz
- evtl. Fahrzeugschein (auch als Kopie), sofern Kfz nicht in Hamm zugelassen ist.
Im Stadtteil Pelkum befindet sich das Bürgeramt im alten Amtshaus an der Kamener Str. 177. Untergebracht sind hier im Erdgeschoss der Bereich Bürgerservice und im 2. Obergeschoss die Abteilung Schwerbehindertenrecht.
17-174