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KFZ- Neuzulassung

Zulassung Fahrzeuge

Neuzulassung von inländischen und eingeführten Fahrzeugen

Unterlagen

Inländische Fahrzeuge

  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung II
  • COC
  • bei Einzelabnahmen Gutachten nach § 21 StVZO (bei Gebrauchtfahrzeugen) oder bei Neufahrzeugen nach alt: § 13 EG-FGV,  neu: EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigung gemäß Artikel 44 der Verordnung (EU) 2018/858 bzw. nationale Einzelgenehmigung gemäß Artikel 45 der Verordnung (EU) 2018/858
  • VersicherungsbestätigungI
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass Auskunft über evtl. bestehende Steuerrückstände erteilt werden darf
  • SEPA-Mandat
  • Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: die schriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten

Importfahrzeuge,

diese Fahrzeuge sind grundsätzlich zu identifizieren, z.B. durch Bestätigung der FIN durch eine Prüforganisation in Deutschland oder Vorführung bei einer anderen Zulassungsstelle in Deutschland oder bei den Bürgerämtern der Stadt Hamm.

Über weitere Möglichkeiten werden Sie gern hier direkt vor Ort informiert.

Bei Zulassungen mit einer (EG-) Übereinstimmungsbescheinigung/ COC werden benötigt

  • (EG-) Übereinstimmungsbescheinigung/ COC im Original
  • Bescheinigung, dass im In- und Ausland noch keine Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden
  • den Kaufvertrag / die Rechnung
  • ggfs. Umsatzsteuererklärung bei EU-Fahrzeugen (innergemeinschaftlicher Erwerb)
  • Verzollungsnachweis (nicht erforderlich bei EU-Ländern)
  • Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
  • bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass Auskunft über evtl. bestehende Steuerrückstände erteilt werden darf
  • SEPA-Mandat
  • Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweise beider Erziehungsberechtigten

Bei Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren werden benötigt

  • die ausländischen Fahrzeugpapiere und das CoC im Original
  • wenn kein CoC vorliegt,  das Gutachten gemäß § 21 StVZO (Einzelabnahme bei Gebrauchtfahrzeugen) vom technischen Überwachungsverein (z.B. TÜV) Achtung: bei nachweislich typgenehmigten Fahrzeugen kann unter Umständen eine Datenbestätigung ausreichen.
  • bei Neufahrzeugen ebenfalls CoC oder Einzelgutachten nach alt: § 13 EG-FGV, neu: EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigung gemäß Artikel 44 der Verordnung (EU) 2018/858 bzw. nationale Einzelgenehmigung gemäß Artikel 45 der Verordnung (EU) 2018/858
  • Bei Neufahrzeugen ist im Einzelfall eine Umsatzsteuererklärung erforderlich
  • eine Zollbescheinigung (nicht erforderlich bei EU-Ländern)
  • den Kaufvertrag / die Rechnung
  • Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
  • bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass Auskunft über evtl. bestehende Steuerrückstände erteilt werden darf
  • SEPA-Mandat
  • Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweise beider Erziehungsberechtigten
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU)

 

Hier können Sie das Sepa-Mandat für die KFZ-Steuer auch online ausfüllen.

 

Kosten

Die Gebühren für Kfz-Zulassungen ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Dort sind die Gebühren bundesweit einheitlich geregelt.

Die Grundgebühr für die Zulassung eines inländischen bzw. eingeführten Fahrzeugs beträgt 30,60 € inl. Siegelgebühr. Hinzu können noch weitere Gebühren für zusätzliche Leistungen kommen.

Für ein Wunschkennzeichen müssen Sie zusätzlich eine Gebühr von 10,20 € zahlen. Dazu kommen noch die Kosten für die Prägung der Kennzeichen. Schilderpräger befinden sich in direkter Nachbarschaft der Zulassungsstellen. Preise können Sie dort erfragen.


Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

KFZ- Neuzulassung

Neuzulassung von inländischen und eingeführten Fahrzeugen

Inländische Fahrzeuge

  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung II
  • COC
  • bei Einzelabnahmen Gutachten nach § 21 StVZO (bei Gebrauchtfahrzeugen) oder bei Neufahrzeugen nach alt: § 13 EG-FGV,  neu: EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigung gemäß Artikel 44 der Verordnung (EU) 2018/858 bzw. nationale Einzelgenehmigung gemäß Artikel 45 der Verordnung (EU) 2018/858
  • VersicherungsbestätigungI
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass Auskunft über evtl. bestehende Steuerrückstände erteilt werden darf
  • SEPA-Mandat
  • Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: die schriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten

Importfahrzeuge,

diese Fahrzeuge sind grundsätzlich zu identifizieren, z.B. durch Bestätigung der FIN durch eine Prüforganisation in Deutschland oder Vorführung bei einer anderen Zulassungsstelle in Deutschland oder bei den Bürgerämtern der Stadt Hamm.

Über weitere Möglichkeiten werden Sie gern hier direkt vor Ort informiert.

Bei Zulassungen mit einer (EG-) Übereinstimmungsbescheinigung/ COC werden benötigt

  • (EG-) Übereinstimmungsbescheinigung/ COC im Original
  • Bescheinigung, dass im In- und Ausland noch keine Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden
  • den Kaufvertrag / die Rechnung
  • ggfs. Umsatzsteuererklärung bei EU-Fahrzeugen (innergemeinschaftlicher Erwerb)
  • Verzollungsnachweis (nicht erforderlich bei EU-Ländern)
  • Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
  • bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass Auskunft über evtl. bestehende Steuerrückstände erteilt werden darf
  • SEPA-Mandat
  • Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweise beider Erziehungsberechtigten

Bei Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren werden benötigt

  • die ausländischen Fahrzeugpapiere und das CoC im Original
  • wenn kein CoC vorliegt,  das Gutachten gemäß § 21 StVZO (Einzelabnahme bei Gebrauchtfahrzeugen) vom technischen Überwachungsverein (z.B. TÜV) Achtung: bei nachweislich typgenehmigten Fahrzeugen kann unter Umständen eine Datenbestätigung ausreichen.
  • bei Neufahrzeugen ebenfalls CoC oder Einzelgutachten nach alt: § 13 EG-FGV, neu: EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigung gemäß Artikel 44 der Verordnung (EU) 2018/858 bzw. nationale Einzelgenehmigung gemäß Artikel 45 der Verordnung (EU) 2018/858
  • Bei Neufahrzeugen ist im Einzelfall eine Umsatzsteuererklärung erforderlich
  • eine Zollbescheinigung (nicht erforderlich bei EU-Ländern)
  • den Kaufvertrag / die Rechnung
  • Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
  • bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass Auskunft über evtl. bestehende Steuerrückstände erteilt werden darf
  • SEPA-Mandat
  • Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweise beider Erziehungsberechtigten
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU)

 

Hier können Sie das Sepa-Mandat für die KFZ-Steuer auch online ausfüllen.

 

Die Gebühren für Kfz-Zulassungen ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Dort sind die Gebühren bundesweit einheitlich geregelt.

Die Grundgebühr für die Zulassung eines inländischen bzw. eingeführten Fahrzeugs beträgt 30,60 € inl. Siegelgebühr. Hinzu können noch weitere Gebühren für zusätzliche Leistungen kommen.

Für ein Wunschkennzeichen müssen Sie zusätzlich eine Gebühr von 10,20 € zahlen. Dazu kommen noch die Kosten für die Prägung der Kennzeichen. Schilderpräger befinden sich in direkter Nachbarschaft der Zulassungsstellen. Preise können Sie dort erfragen.


Zulassung Kfz, KFZ - Zulassung, Auto anmelden, Autoanmeldung https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2625/show
Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2 59071 Hamm
Telefon 02381 17-9299
Fax 02381 17-109299

Servicetelefon

02381 17-7777
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12 59069 Hamm
Telefon 02381 17-9399
Fax 02381 17-109399

Servicetelefon

02381 17-7777
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9499
Fax 02381 17-109499

Servicetelefon

02381 17-7777
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9599
Fax 02381 17-109599

Servicetelefon

02381 17-7777
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1 59075 Hamm
Telefon 02381 17-9699
Fax 02381 17-109699

Servicetelefon

02381 17-7777
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19 59073 Hamm
Telefon 02381 17-9799
Fax 023281 17-109799

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02381 17-7777
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16 59065 Hamm
Telefon 02381 17-9199
Fax 02381 17-2990

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