Maklererlaubnis, Erteilung einer Erlaubnis gem. § 34 c Gewerbeordnung
Wer gewerbsmäßig
- den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
- den Abschluss von Darlehensverträgen (mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung) vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
- Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden,
- Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen
will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 34 c Gewerbeordnung, Makler- und BauträgerverordnungIhr Weg zur Antragstellung
Gebühren
je nach Tätigkeit zwischen 400,00 € und 1.200 €Unterlagen
- Bundespersonalausweis / Reisepass
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Finanzamt des Wohnortes)
- Führungszeugnis (Meldeamt oder Ordnungsamt des Wohnortes)
- Gewerbezentralregisterauszug (Meldeamt oder Ordnungsamt des Wohnortes)
- bei einer juristischen Person den Handeslregisterauszug bzw. Gründungsvertrag
Es hilft Ihnen weiter
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Frau Dach
Tel.: 02381 17-7239
Zuständige Organisationseinheiten
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Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm -
Abteilung für Gewerbeangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm -
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 HammE-Mail: ordnungsamt@stadt.hamm.de