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Handwerkerparkausweis (überbezirklich NRW)

Parkausweis für Handwerksbetriebe mit Gültigkeit in mehreren Regierungsbezirken bis ganz Nordrhein-Westfalen

Anträge können nur bei der Verkehrsbehörde (für die Stadt Hamm die 7 Bürgerämter) des Firmensitzes gestellt werden. Jeder Parkausweis gilt nur für ein Fahrzeug sowie vier mögliche Ersatzfahrzeuge. Die Ausnahmegenehmigung wird nicht pauschal für einen Handwerksbetrieb erteilt.
Handwerksbetriebe können somit neben der Parkerlaubnis für den Regierungsbezirk Arnsberg auch für die 4 weiteren Regierungsbezirke (Münster, Detmold, Düsseldorf und Köln) Parkerlaubnisse erwerben.

Die Ausnahmegenehmigung berechtigt

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 und 290 StVO)
  • ohne Entrichten von Gebühren und Beachten der Höchstparkdauer an Parkuhren und Parkscheinautomaten
  • auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht und
  • auf reinen Bewohnerparkplätzen (Zeichen 314/315 StVO mit entsprechendem Zusatz)

zu parken.

Fahrzeuge, die eine Ausnahmegenehmigung erhalten, müssen auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren, festen Firmenaufschriften versehen sein. Die Genehmigung wird für ein Jahr erteilt.

Rechtsgrundlage:

§ 46 Abs. 1 (3) Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1979 in der z. Z. geltenden Fassung

Erlass III B 3 – 78 -12/2 vom 18.01.2017 des Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Handwerker-Parkausweis für Regierungsbezirke in NRW.

Unterlagen

Nachweis, dass es sich um Service- und Werkstattfahrzeuge von Betrieben, die Reparatur- und Montagearbeiten ausführen handelt. (Handwerksbetrieben der Anlage A und B der Handwerksordnung)
oder sonstiger Betrieb, der schweres und umfangreiches Material oder Werkzeug zu transportieren hat.
- Auszug Gewerberegister / Handwerksrolle
- Fahrzeugschein (in Kopie)

Kosten

150,00 € für einen Regierungsbezirk
plus 25,00 € für jeden weiteren Regierungsbezirk
10,00 € je Ersatzausstellung bei Verlust oder Kennzeichenänderung

Bitte beachten Sie, dass Sie die fälligen Gebüren direkt im Zuge der Antragsstellung bezahlen müssen!

Sie können mit Paypal, Giropay, Paydirekt und Kreditkarte bezahlen.

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Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Handwerkerparkausweis (überbezirklich NRW)

Anträge können nur bei der Verkehrsbehörde (für die Stadt Hamm die 7 Bürgerämter) des Firmensitzes gestellt werden. Jeder Parkausweis gilt nur für ein Fahrzeug sowie vier mögliche Ersatzfahrzeuge. Die Ausnahmegenehmigung wird nicht pauschal für einen Handwerksbetrieb erteilt.
Handwerksbetriebe können somit neben der Parkerlaubnis für den Regierungsbezirk Arnsberg auch für die 4 weiteren Regierungsbezirke (Münster, Detmold, Düsseldorf und Köln) Parkerlaubnisse erwerben.

Die Ausnahmegenehmigung berechtigt

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 und 290 StVO)
  • ohne Entrichten von Gebühren und Beachten der Höchstparkdauer an Parkuhren und Parkscheinautomaten
  • auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht und
  • auf reinen Bewohnerparkplätzen (Zeichen 314/315 StVO mit entsprechendem Zusatz)

zu parken.

Fahrzeuge, die eine Ausnahmegenehmigung erhalten, müssen auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren, festen Firmenaufschriften versehen sein. Die Genehmigung wird für ein Jahr erteilt.

Rechtsgrundlage:

§ 46 Abs. 1 (3) Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1979 in der z. Z. geltenden Fassung

Erlass III B 3 – 78 -12/2 vom 18.01.2017 des Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Handwerker-Parkausweis für Regierungsbezirke in NRW.

Nachweis, dass es sich um Service- und Werkstattfahrzeuge von Betrieben, die Reparatur- und Montagearbeiten ausführen handelt. (Handwerksbetrieben der Anlage A und B der Handwerksordnung)
oder sonstiger Betrieb, der schweres und umfangreiches Material oder Werkzeug zu transportieren hat.
- Auszug Gewerberegister / Handwerksrolle
- Fahrzeugschein (in Kopie)

150,00 € für einen Regierungsbezirk
plus 25,00 € für jeden weiteren Regierungsbezirk
10,00 € je Ersatzausstellung bei Verlust oder Kennzeichenänderung

Bitte beachten Sie, dass Sie die fälligen Gebüren direkt im Zuge der Antragsstellung bezahlen müssen!

Sie können mit Paypal, Giropay, Paydirekt und Kreditkarte bezahlen.

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Handwerkerparken, Parken Gewerbe, Parkausweise https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/25509/show
Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16 59065 Hamm
Telefon 02381 17-9199
Fax 02381 17-2990

Herr

Eggenstein

Zimmer 53 (Rathausanbau, Erdgeschoss)

02381 17-9145

Herr

Kerßebaum

106 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02381 17-9102
Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2 59071 Hamm
Telefon 02381 17-9299
Fax 02381 17-109299

Herr

Eggenstein

Zimmer 53 (Rathausanbau, Erdgeschoss)

02381 17-9145

Herr

Kerßebaum

106 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02381 17-9102
Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12 59069 Hamm
Telefon 02381 17-9399
Fax 02381 17-109399

Herr

Eggenstein

Zimmer 53 (Rathausanbau, Erdgeschoss)

02381 17-9145

Herr

Kerßebaum

106 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02381 17-9102
Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9499
Fax 02381 17-109499

Herr

Eggenstein

Zimmer 53 (Rathausanbau, Erdgeschoss)

02381 17-9145

Herr

Kerßebaum

106 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02381 17-9102
Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9599
Fax 02381 17-109599

Herr

Eggenstein

Zimmer 53 (Rathausanbau, Erdgeschoss)

02381 17-9145

Herr

Kerßebaum

106 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02381 17-9102
Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1 59075 Hamm
Telefon 02381 17-9699
Fax 02381 17-109699

Herr

Eggenstein

Zimmer 53 (Rathausanbau, Erdgeschoss)

02381 17-9145

Herr

Kerßebaum

106 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02381 17-9102
Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19 59073 Hamm
Telefon 02381 17-9799
Fax 023281 17-109799

Herr

Eggenstein

Zimmer 53 (Rathausanbau, Erdgeschoss)

02381 17-9145

Herr

Kerßebaum

106 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02381 17-9102