Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen nach der StVO
Nach § 46 StVO kann die Verwaltungsbehörde in bestimmten Einzelfällen nach Prüfung Ausnahmen von den Vorschriften der StVO genehmigen.
Hier geht es zu den Online-Anträgen:
Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot
Antrag auf Gurt- oder Helmbefreiung
Antrag auf Durchführung von Großraum- und/oder Schwertransporten
Antrag auf Umzugsgenehmigung (Schützenfest, Martinsumzug, Laternenumzug, Prozession)
Zuständige Stellen
Ansprechpartner
Dokumente
- Antrag Laufveranstaltung
- Antrag Motorsportveranstaltung
- Antrag Fahrradveranstaltung
- Antrag Ausnahme Sonn- und Feiertagsfahrverbot
- Antrag Helm- und Sicherheitsgurtbefreiung
- Antrag Martins- und Laternenumzug
- Antrag Prozession
- Antrag Großraum- und Schwertransporte
- Antrag Schützenfestumzug
- Antrag Verkauf aus Fahrzeugen
- Antrag Marsch, Umzug
Der Abteilung Straßenplanung, Verkehrstechnik, Straßenbaubehörde, Grundstücksentwässerung und Gewässerplanung und -bau obliegt die Planung des Neu-, Aus- und Umbaus von Verkehrsflächen mit der dazugehörigen Beleuchtung. Zu den Verkehrsflächen zählen Straßen, Wege, Plätze und Parkplätze. Desweiteren werden die Belange der §§ 45ff der Straßenverkehrsordnung (Verkehrsregelungen mit entsprechenden Zeichen und Einrichtungen) in Zusammenarbeit mit der Straßenverkehrsbehörde wahrgenommen. Weiterhin gehört die Sondernutzung und die Verwaltung der Hammer Straßen zu den Aufgaben. Die Grundstücksentwässerung sorgt für einen ordnungsgemäßen Anschluß an die Abwasseranlagen und steht den Hammer Bürgern beratend zur Seite. Den Hochwasserschutz der vielen Hammer Gewässer und deren ökolog. Entwicklung stellt die Abteilung ebenfalls sicher.