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Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer oder ins Grundwasser

Wasserrechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen nach Wasserhaushaltsgesetz

Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer

Das Einleiten von Niederschlagswasser von befestigten Flächen (Straßen, Parkplätzen, Dachflächen etc.) in ein oberirdisches Gewässer stellt eine Gewässerbenutzung dar und bedarf grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durch die zuständige Untere Wasserbehörde. Die für den Antrag erforderlichen Angaben werden erhoben, um überprüfen zu können, ob und ggf. in welcher Art und Weise eine Einleitung realisiert werden kann. Das von befestigten Flächen anfallende Niederschlagswasser ist grundsätzlich zurückzuhalten und auf ein natürliches Maß gedrosselt in das Gewässer einzuleiten. Bei verschmutzten Flächen kann im Einzelfall eine Vorbehandlung des einzuleitenden Niederschlagswassers erforderlich sein.

Weitere Informationen erhalten Sie >> hier <<.

Versickerung

Versickerungsanlagen, die das Niederschlagswasser von befestigten Flächen (Straßen, Parkplätzen, Dachflächen etc.) aufnehmen sollen, müssen vor der Errichtung genehmigt werden. Dafür ist ein Antrag zur wasserrechtlichen Genehmigung erforderlich.

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Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Amt/Fachbereich

Umweltamt, Untere Wasserbehörde

Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer oder ins Grundwasser

Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer

Das Einleiten von Niederschlagswasser von befestigten Flächen (Straßen, Parkplätzen, Dachflächen etc.) in ein oberirdisches Gewässer stellt eine Gewässerbenutzung dar und bedarf grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durch die zuständige Untere Wasserbehörde. Die für den Antrag erforderlichen Angaben werden erhoben, um überprüfen zu können, ob und ggf. in welcher Art und Weise eine Einleitung realisiert werden kann. Das von befestigten Flächen anfallende Niederschlagswasser ist grundsätzlich zurückzuhalten und auf ein natürliches Maß gedrosselt in das Gewässer einzuleiten. Bei verschmutzten Flächen kann im Einzelfall eine Vorbehandlung des einzuleitenden Niederschlagswassers erforderlich sein.

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Versickerung

Versickerungsanlagen, die das Niederschlagswasser von befestigten Flächen (Straßen, Parkplätzen, Dachflächen etc.) aufnehmen sollen, müssen vor der Errichtung genehmigt werden. Dafür ist ein Antrag zur wasserrechtlichen Genehmigung erforderlich.

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Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.

Niederschlagswasser, Regenwasser, Einleitung, Versickerung, Grundwasser, Wasserrecht, Wasserhaushaltsgesetz https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/25504/show
Umweltamt
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7101
Fax 02381 17-2931

Frau

Klein

A0.077 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-7168
kristina.klein@stadt.hamm.de

Frau

Kolm

A0.101 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-7162
kolm@stadt.hamm.de

Frau

Kuhlbusch

A0.077 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-7167
kuhlbuschk@stadt.hamm.de
Untere Wasserbehörde
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7101
Fax 02381 17-2931

Frau

Klein

A0.077 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-7168
kristina.klein@stadt.hamm.de

Frau

Kolm

A0.101 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-7162
kolm@stadt.hamm.de

Frau

Kuhlbusch

A0.077 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-7167
kuhlbuschk@stadt.hamm.de