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Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer oder ins Grundwasser
Wasserrechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen nach Wasserhaushaltsgesetz
Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer
Das Einleiten von Niederschlagswasser von befestigten Flächen (Straßen, Parkplätzen, Dachflächen etc.) in ein oberirdisches Gewässer stellt eine Gewässerbenutzung dar und bedarf grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durch die zuständige Untere Wasserbehörde. Die für den Antrag erforderlichen Angaben werden erhoben, um überprüfen zu können, ob und ggf. in welcher Art und Weise eine Einleitung realisiert werden kann. Das von befestigten Flächen anfallende Niederschlagswasser ist grundsätzlich zurückzuhalten und auf ein natürliches Maß gedrosselt in das Gewässer einzuleiten. Bei verschmutzten Flächen kann im Einzelfall eine Vorbehandlung des einzuleitenden Niederschlagswassers erforderlich sein.
Weitere Informationen erhalten Sie >> hier <<.
Versickerung
Versickerungsanlagen, die das Niederschlagswasser von befestigten Flächen (Straßen, Parkplätzen, Dachflächen etc.) aufnehmen sollen, müssen vor der Errichtung genehmigt werden. Dafür ist ein Antrag zur wasserrechtlichen Genehmigung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie >> hier <<.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.
Zuständige Organisationseinheiten
- Umweltamt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: umweltamt@stadt.hamm.de
- Untere Wasserbehörde
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: umweltamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Klein
Tel: 02381 17-7168
E-Mail: kristina.klein@stadt.hamm.de
- Frau Kolm
Tel: 02381 17-7162
E-Mail: kolm@stadt.hamm.de
- Frau Kuhlbusch
Tel: 02381 17-7167
E-Mail: kuhlbuschk@stadt.hamm.de
Amt/Fachbereich
Umweltamt, Untere Wasserbehörde
Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer
Das Einleiten von Niederschlagswasser von befestigten Flächen (Straßen, Parkplätzen, Dachflächen etc.) in ein oberirdisches Gewässer stellt eine Gewässerbenutzung dar und bedarf grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durch die zuständige Untere Wasserbehörde. Die für den Antrag erforderlichen Angaben werden erhoben, um überprüfen zu können, ob und ggf. in welcher Art und Weise eine Einleitung realisiert werden kann. Das von befestigten Flächen anfallende Niederschlagswasser ist grundsätzlich zurückzuhalten und auf ein natürliches Maß gedrosselt in das Gewässer einzuleiten. Bei verschmutzten Flächen kann im Einzelfall eine Vorbehandlung des einzuleitenden Niederschlagswassers erforderlich sein.
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Versickerung
Versickerungsanlagen, die das Niederschlagswasser von befestigten Flächen (Straßen, Parkplätzen, Dachflächen etc.) aufnehmen sollen, müssen vor der Errichtung genehmigt werden. Dafür ist ein Antrag zur wasserrechtlichen Genehmigung erforderlich.
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Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.
Niederschlagswasser, Regenwasser, Einleitung, Versickerung, Grundwasser, Wasserrecht, Wasserhaushaltsgesetz https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/25504/showFrau
Klein
A0.081 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Kolm
A0.101 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Kuhlbusch
A0.081 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Klein
A0.081 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Kolm
A0.101 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Kuhlbusch
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