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Autismus-Förderung
Was ist Autismus?
Der frühkindliche Autismus ist eine tiefgreifende Entwicklungsstörung, die in den ersten drei Lebensjahren beginnt.
Symptome werden hauptsächlich in drei Bereichen deutlich:
- im sozialen Umgang mit Mitmenschen,
- in der Kommunikation und
- in sich stets wiederholenden Handlungen.
Das Asperger-Syndrom entwickelt sich erst nach dem 3. Lebensjahr. Oft ist keine Verzögerung bzw. kein Entwicklungsrückstand in der Sprache oder der kognitiven Entwicklung vorhanden, doch sind Auffälligkeiten in der psychomotorischen Entwicklung und der sozialen Interaktion festzustellen.
Körperliche Faktoren wie genetische und neurobiologische Veränderungen sind in erster Linie Ursache des Autismus. Psychologische Aspekte spielen eine eher untergeordnete Rolle. Kinder fallen oft schon im Säuglingsalter durch mangelnde Kontaktaufnahme zu Bezugspersonen auf. Später zeigen sie wenig Nachahmungsverhalten und kaum Interesse, Freundschaften zu knüpfen. Auch die Entwicklung von Sprache und Kreativität ist gestört.Behandlung
Die Behandlung besteht aus Verhaltenstraining mit starker Einbindung der Eltern, Logopädie, Krankengymnastik und Medikamenten. Häufig ist auch im Erwachsenenalter noch eine Betreuung in speziellen Einrichtungen notwendig.
Vorbeugen
Vorbeugende Maßnahmen gegen Autismus sind nicht bekannt. Je früher jedoch eine autistische Störung erkannt wird, desto eher kann das betroffene Kind individuell behandelt und gefördert werden.
Kosten
Sofern es sich bei der bestehenden Autismusform um eine rein seelische Beeinträchtigung handelt, übernimmt das Jugendamt der Stadt Hamm die Kosten für die Autismustherapie.
Nach Antragstellung erfolgt eine Begutachtung des Kindes durch das Gesundheitsamt der Stadt Hamm. Je nach Entwicklungsstand des Kindes wird in der Regel zunächst eine Förderung für 1 Jahr bewilligt. Danach ist ein Folgeantrag zu stellen, dem ein Zwischenbericht des Therapiezentrums beizufügen ist.
Rechtsgrundlagen allgemein
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (§§ 53/54 SGB XII)Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (§§ 55/56 SGB IX)
Sozialgesetzbuch Achtes Buch (§ 35a SGB VIII)
und entsprechende Verordnungen
Zuständige Organisationseinheiten
- Allgemeine Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen
Westentor 1 - 3
59065 Hamm
- Amt für Soziales, Wohnen und Pflege
Westentor 1 - 3
59065 Hamm
E-Mail: sozialamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Störmer
Tel: 02381 17-6682
E-Mail: stoermer@stadt.hamm.de
Buchstabenbereich Es - Kd - Herr Holsträter
Tel: 02381 17-6683
E-Mail: holstraeter@stadt.hamm.de
Buchstabenbereich A - Bl (Sozialhilfe)
Buchstabenbereich A - R (Bestattungskosten) - Herr Beilenhoff
Tel: 02381 17-6684
E-Mail: beilenhoff@stadt.hamm.de
Buchstabenbereich Bm - Er - Herr Kaßner
Tel: 02381 17-6686
E-Mail: kassner@stadt.hamm.de
Buchstabenbereich Ke - Nh (Sozialhilfe)
Buchstabenbereich S - Z (Bestattungskosten) - Frau Ohlmeier
Tel: 02381 17-6687
E-Mail: ohlmeierd@stadt.hamm.de
Buchstabenbereich Ni - Rz - Frau Surma
Tel: 02381 17-6688
E-Mail: surma@stadt.hamm.de
Buchstabenbereich S - Z