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Hilfe zum Lebensunterhalt

Die Sozialhilfe leistet Hilfe zur Selbsthilfe. Sie soll jedem ermöglichen, aus eigener Kraft am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Reicht die eigene Kraft nicht aus, soll die Sozialhilfe solange wie erforderlich die Unterstützung bringen, die für die Führung eines menschenwürdigen Lebens nötig ist.

Wer hat Anspruch?
Jeder hat Anspruch auf Sozialhilfe, der sich nicht selbst helfen kann und die erforderliche Hilfe auch nicht von anderen erhält (z. B. Unterhalt).

Ausnahmen

Ausgenommen von Sozialhilfeleistungen sind erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter zwischen 15 und 64 Jahren, die einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II/ALG II) haben.
Ausgenommen sind auch Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Ausländerinnen und Ausländer ohne verfestigte Aufenthaltsgenehmigung. Sie können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Wurde das 65. Lebensjahr bereits erreicht, kann ein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen im Alter bestehen.

Verkehrsanbindung

Haltestelle: Westentor

Dienstleistungen

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Frau Nycz

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2.16 (Westentor 1 - 3, 2. Obergeschoss)

Herr Beilenhoff

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2.13 (Westentor 1 - 3, 2. Obergeschoss)

Frau Störmer

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2.11 (Westentor 1 - 3, 2. Obergeschoss)

Herr Kaßner

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2.17 (Westentor 1 - 3, 2. Obergeschoss)

Frau Ohlmeier

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2.12 (Westentor 1 - 3, 2. Obergeschoss)

Frau Surma

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2.18 (Westentor 1 - 3, 2. Obergeschoss)

Servicezeiten

Tag Zeitraum 1 Zeitraum 2
Montag 08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 15:30 Uhr
Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag: nach Vereinbarung