Indirekteinleitungen
Bei einer Abwassereinleitung ist zwischen der Direkteinleitung in ein Gewässer (Oberflächengewässer oder in den Untergrund) und der Indirekteinleitung in ein Kanalnetz zu unterscheiden.
Gewerbe- und Industriebetriebe, die schadstoffbelastetes Abwasser (z.B. mineralölhaltiges Abwasser) in die öffentliche Kanalisation einleiten möchten, benötigen für die Einleitung eine Genehmigung nach. § 58 WHG (Indirekteinleitung).
Beim Waschen von Fahrzeugen, in Wäschereien, Druckereien, Lackierereien, Betrieben der Metallbranche, in Zahnarztpraxen (amalgamhaltiges Abwasser) und vielen anderen Branchen fallen Abwässer an, für deren Einleitung eine Genehmigung nötig ist.
Ihr Weg zur Antragstellung
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.Es hilft Ihnen weiter
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Frau Kolm
Tel.: 02381 17-7162
E-Mail: kolm@stadt.hamm.de
Zuständige Organisationseinheiten
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Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 HammE-Mail: umweltamt@stadt.hamm.de
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Amt/Fachbereich
Untere Wasserbehörde