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Wiederkehrende Prüfung
Eine wiederkehrende Prüfung ist insbesondere notwendig bei Gebäuden und Einrichtungen mit zu erwartenden größeren Menschenansammlungen wie z.B. bei Versammlungsstätten, Krankenhäusern, Verkaufsstätten.
Die Kontrollintervalle richten sich nach der Art der Nutzung und dem damit verbundenen Gefährdungsgrad; in der Regel alle drei und sechs Jahre.
Rechtsgrundlagen
Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten (PrüfVO NRW)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVGebO NRW)
alle jeweils anzuwendenden Sonderbauvorschriften
Unterlagen
aktuelle Grundrisse/ Lageplan (letzter genehmigter Stand)
Berichte über die Prüfung der technischen Anlagen und Einrichtungen durch Sachverständige gemäß Prüfverordnung
Kosten
Die Gebühren errechnen sich aus dem Zeitaufwand der Ortsbesichtigung und der Anfertigung des Berichts; mind. 190,- €. (Berechnung nach Stunden)
Zuständige Organisationseinheiten
- Technische Prüfgruppe
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: bauordnungsamt@stadt.hamm.de
- Bautechnische Prüfung
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Koziol
Sachgebietsleitung
Tel: 02381 17-4361
Sachgebietsleitung Technischer Außendienst / Statik / Wiederkehrende Prüfungen
Wiederkehrende Prüfungen
- Frau Cavillot-Platte
Tel: 02381 17-4364
Wiederkehrende Prüfungen
- Frau Kasischke
Tel: 02381 17-4314
Verwaltung
Wiederkehrende Prüfungen
Eine wiederkehrende Prüfung ist insbesondere notwendig bei Gebäuden und Einrichtungen mit zu erwartenden größeren Menschenansammlungen wie z.B. bei Versammlungsstätten, Krankenhäusern, Verkaufsstätten.
Die Kontrollintervalle richten sich nach der Art der Nutzung und dem damit verbundenen Gefährdungsgrad; in der Regel alle drei und sechs Jahre.
aktuelle Grundrisse/ Lageplan (letzter genehmigter Stand)
Berichte über die Prüfung der technischen Anlagen und Einrichtungen durch Sachverständige gemäß Prüfverordnung
Die Gebühren errechnen sich aus dem Zeitaufwand der Ortsbesichtigung und der Anfertigung des Berichts; mind. 190,- €. (Berechnung nach Stunden)
https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2301/showHerr
Koziol
Sachgebietsleitung
A0.022 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Cavillot-Platte
A0.017 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Kasischke
A0.037 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Herr
Koziol
Sachgebietsleitung
A0.022 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Cavillot-Platte
A0.017 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Kasischke
A0.037 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Eine wiederkehrende Prüfung ist insbesondere notwendig bei Gebäuden und Einrichtungen mit zu erwartenden größeren Menschenansammlungen wie z.B. bei Versammlungsstätten, Krankenhäusern, Verkaufsstätten.
Die Kontrollintervalle richten sich nach der Art der Nutzung und dem damit verbundenen Gefährdungsgrad; in der Regel alle drei und sechs Jahre.
Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten (PrüfVO NRW)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVGebO NRW)
alle jeweils anzuwendenden Sonderbauvorschriften
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Berichte über die Prüfung der technischen Anlagen und Einrichtungen durch Sachverständige gemäß Prüfverordnung
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2301/show
Stadtplanlink: http://goo.gl/maps/0wfMa
63.633- Frau Regetz
Stellvertretende Abteilungsleitung
Tel: 02381 17-4343
Sachgebietsleitung Bauordnung / Technische Prüfung
Technische Prüfung Bezirk 1 – Innenstadt - Frau Feldeisen
Tel: 02381 17-4345
Technische Prüfung Bezirk 2 - Uentrop
- Frau Sariman
Tel: 02381 17-4344
Technische Prüfung Bezirk 3 - Rhynern
- Frau Pap
Tel: 02381 17-4347
Technische Prüfung Bezirk 4 - Pelkum
- Frau Domaing-Manzke
Tel: 02381 17-4346
Technische Prüfung Bezirk 5 - Herringen
- Frau Helmert
Tel: 02381 17-4341
Technische Prüfung Bezirk 6 – Bockum-Hövel
- Frau Schroer
Tel: 02381 17-4348
Technische Prüfung Bezirk 6 – Bockum-Hövel
- Frau Hohmann
Tel: 02381 17-4349
Technische Prüfung Bezirk 7 – Heessen
- Herr Koziol
Sachgebietsleitung
Tel: 02381 17-4361
Sachgebietsleitung Technischer Außendienst / Statik / Wiederkehrende Prüfungen
Wiederkehrende Prüfungen
- Frau Cavillot-Platte
Tel: 02381 17-4364
Wiederkehrende Prüfungen
- Herr Hazekamp
Tel: 02381 17-4362
Technischer Außendienst bis zwei Wohneinheiten und Gebrauchsabnahme für Fliegende Bauten
Bezirke 1 Innenstadt, 4 Pelkum, 5 Herringen
- Herr Köller
Tel: 02381 17-4365
Technischer Außendienst bis zwei Wohneinheiten und Gebrauchsabnahme für Fliegende Bauten
Bezirke 2 Uentrop, 3 Rhynern, 6 Bockum-Hövel, 7 Heessen
- Herr Ossenkemper
Tel: 02381 17-4367
Technischer Außendienst größer als zwei Wohneinheiten und Sonderbauten
Alle Stadtbezirke - Frau Koziol
Tel: 02381 17-4363
Werkstudentin