Wiederkehrende Prüfung
Eine wiederkehrende Prüfung ist notwendig bei Gebäuden und Einrichtungen (Sonderbauten) mit zu erwartenden größeren Menschenansammlungen wie z.B. bei Versammlungsstätten, Krankenhäusern, Verkaufsstätten usw.
Die Kontrollintervalle richten sich nach der Art der Nutzung und dem damit verbundenen Gefährdungsgrad.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Bauordnung NRW
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW
- alle Sonderbauvorschriften
Ihr Weg zur Antragstellung
Gebühren
Die Gebühren errechnen sich aus dem Zeitaufwand der Ortsbesichtigung und der Anfertigung des Berichts; mind. 128,- €. (2-facher Stundensatz)Unterlagen
- aktuelle Grundrisse/ Lageplan (letzter genehmigter Stand)
- Berichte über die Prüfung der technischen Anlagen und Einrichtungen durch Sachverständige und Sachkundige gem. Technischer Prüfverordnung
Es hilft Ihnen weiter
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Frau Kasischke
Tel.: 02381 17-4314
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Herr Koziol
Tel.: 02381 17-4361
Zuständige Organisationseinheiten
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Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 HammE-Mail: bauordnungsamt@stadt.hamm.de
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Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 HammE-Mail: bauordnungsamt@stadt.hamm.de