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Renten- und Versicherungsangelegenheiten - ein kleiner Wegweiser
Allgemeine Informationen zu den Dienstleistungen der Versicherungsabteilung der Stadt Hamm
Zuständigkeit:
Alle Leistungsberechtigten, die in Hamm leben oder arbeiten, können unsere kompetente Unterstützung kostenfrei in Anspruch nehmen.
Das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung ist aufgrund der sich ständig wandelnden sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zahlreichen Änderungen unterworfen. Aus diesem Grund ist es von enormer Wichtigkeit, sich umfassend und kompetent über seine sozialen Rechte zu informieren. Die Rentenauskünfte sind nicht nur für rentennahe Jahrgänge interessant, sondern sollten von allen genutzt werden, bei denen sich Änderungen im Vergleich zum "normalen" Erwerbsleben einstellen, wie z.B. Selbstständigkeit, Arbeitslosigkeit, Krankheit (insbesondere Erwerbsminderung), Pflegetätigkeit oder auch Auslandsaufenthalte.
Rentenrechtliche Lücken im Versicherungsverlauf sind in manchen Fällen für die Vergangenheit nicht mehr zu schließen, so dass es zu unerwünschten Folgen kommen kann, die bei rechtzeitiger Information zum aktuellen Rechtsstand vermeidbar gewesen wären.
Was können wir für Sie tun?
Sie möchten einen Antrag auf
- Kontenklärung / Rentenauskunft
- Rente wegen Alters
- Rente wegen Todes
- Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
- Erziehungsrente
- Leistungen zur Rehabilitation
stellen? Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung, klären dabei auftretende Probleme, nehmen Ihren Antrag entgegen und leiten ihn unverzüglich an den zuständigen Leistungsträger weiter. Wir geben Ihnen Hinweise zur Beschaffung und Zusammenstellung einzureichender Unterlagen und bestätigen Kopien und Unterschriften für Rentenzwecke.
Eine Antragstellung in der Abteilung Renten- und Versicherungsangelegenheiten ist fristwahrend.
Darüber hinaus unterstützen wir in folgenden Sozialversicherungsangelegenheiten:
- Sie haben Fragen zur Sozialversicherung, insbesondere zu Rentenangelegenheiten? Wir erteilen Auskünfte.
- Sie leben in Scheidung und sollen im Rahmen des Versorgungsausgleiches eine Kontenklärung veranlassen? Wir helfen dabei.
Außerdem bieten wir folgende Leistungen an:
- Bestätigungen von Kopien von Sozialversicherungsunterlagen und Unterschriften unter Erklärungen für Sozialversicherungszwecke
- Beantwortung von Fragen zum Kontenklärungs- bzw. Rentenbescheid
- Aufnahme von Widersprüchen gegen Bescheide der Sozialversicherungsträger
- Bereithaltung einer Auswahl aktueller Broschüren zu den verschiedensten Themen der Deutschen Rentenversicherung
- Wahrnehmung von Amtshilfeersuchen der Sozialversicherungsträger
Alle vorgenannten Dienstleistungen sind kostenfrei.
Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen werden Ihnen auf den entsprechenden Dienstleistungs-Seiten genannt.
Zumindest werden aber immer die Rentenversicherungsnummer und der gültige Personalausweis oder Reisepass benötigt.
Kosten
keine
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen allgemein
Sozialgesetzbuch (SGB)
Zuständige Organisationseinheiten
- Renten- und Versicherungsangelegenheiten
Südring 4-6
59065 Hamm
E-Mail: rente@stadt.hamm.de
- Amt für Soziales, Wohnen und Pflege
Westentor 1 - 3
59065 Hamm
E-Mail: sozialamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Fischer
Tel: 02381 17-6020
E-Mail: rente@stadt.hamm.de
- Frau Bönig
Tel: 02381 17-6020
E-Mail: rente@stadt.hamm.de
- Frau Mühlenhaupt
Tel: 02381 17-6020
E-Mail: rente@stadt.hamm.de
- Frau Morsch
Tel: 02381 17-6020
E-Mail: rente@stadt.hamm.de
- Herr Müllers
Tel: 02381 17-6020
E-Mail: rente@stadt.hamm.de
- Frau Naddo-Biernatzki
Tel: 02381 17-6020
E-Mail: rente@stadt.hamm.de
- Frau Collignon
Tel: 02381 17-6020
E-Mail: rente@stadt.hamm.de
Amt/Fachbereich
Renten- und Versicherungsangelegenheiten
Verwandte Dienstleistungen
Zuständigkeit:
Alle Leistungsberechtigten, die in Hamm leben oder arbeiten, können unsere kompetente Unterstützung kostenfrei in Anspruch nehmen.
Das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung ist aufgrund der sich ständig wandelnden sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zahlreichen Änderungen unterworfen. Aus diesem Grund ist es von enormer Wichtigkeit, sich umfassend und kompetent über seine sozialen Rechte zu informieren. Die Rentenauskünfte sind nicht nur für rentennahe Jahrgänge interessant, sondern sollten von allen genutzt werden, bei denen sich Änderungen im Vergleich zum "normalen" Erwerbsleben einstellen, wie z.B. Selbstständigkeit, Arbeitslosigkeit, Krankheit (insbesondere Erwerbsminderung), Pflegetätigkeit oder auch Auslandsaufenthalte.
Rentenrechtliche Lücken im Versicherungsverlauf sind in manchen Fällen für die Vergangenheit nicht mehr zu schließen, so dass es zu unerwünschten Folgen kommen kann, die bei rechtzeitiger Information zum aktuellen Rechtsstand vermeidbar gewesen wären.
Was können wir für Sie tun?
Sie möchten einen Antrag auf
- Kontenklärung / Rentenauskunft
- Rente wegen Alters
- Rente wegen Todes
- Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
- Erziehungsrente
- Leistungen zur Rehabilitation
stellen? Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung, klären dabei auftretende Probleme, nehmen Ihren Antrag entgegen und leiten ihn unverzüglich an den zuständigen Leistungsträger weiter. Wir geben Ihnen Hinweise zur Beschaffung und Zusammenstellung einzureichender Unterlagen und bestätigen Kopien und Unterschriften für Rentenzwecke.
Eine Antragstellung in der Abteilung Renten- und Versicherungsangelegenheiten ist fristwahrend.
Darüber hinaus unterstützen wir in folgenden Sozialversicherungsangelegenheiten:
- Sie haben Fragen zur Sozialversicherung, insbesondere zu Rentenangelegenheiten? Wir erteilen Auskünfte.
- Sie leben in Scheidung und sollen im Rahmen des Versorgungsausgleiches eine Kontenklärung veranlassen? Wir helfen dabei.
Außerdem bieten wir folgende Leistungen an:
- Bestätigungen von Kopien von Sozialversicherungsunterlagen und Unterschriften unter Erklärungen für Sozialversicherungszwecke
- Beantwortung von Fragen zum Kontenklärungs- bzw. Rentenbescheid
- Aufnahme von Widersprüchen gegen Bescheide der Sozialversicherungsträger
- Bereithaltung einer Auswahl aktueller Broschüren zu den verschiedensten Themen der Deutschen Rentenversicherung
- Wahrnehmung von Amtshilfeersuchen der Sozialversicherungsträger
Alle vorgenannten Dienstleistungen sind kostenfrei.
Die erforderlichen Unterlagen werden Ihnen auf den entsprechenden Dienstleistungs-Seiten genannt.
Zumindest werden aber immer die Rentenversicherungsnummer und der gültige Personalausweis oder Reisepass benötigt.
Rechtsgrundlagen allgemein
Sozialgesetzbuch (SGB)
keine
Rente, Rentenversicherung, Kontenklärung, Reha, Rentenantrag, Rentenversicherung https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2262/show
Frau
Fischer
328 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Bönig
330 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Mühlenhaupt
330 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Morsch
327 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Herr
Müllers
325 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Naddo-Biernatzki
341 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Collignon
329 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Fischer
328 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Bönig
330 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Mühlenhaupt
330 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Morsch
327 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Herr
Müllers
325 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Naddo-Biernatzki
341 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Collignon
329 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)