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Altersrente
Antragsaufnahme / Antragsentgegennahme
Aufnahme von Anträgen auf Altersrente und Weiterleitung an die zuständigen Rentenversicherungsträger
- Regelaltersrente
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für Schwerbehinderte
- Altersrente für besonders langjährige Versicherte
Zuständigkeit:
Alle Leistungsberechtigten, die in Hamm leben oder arbeiten, können unsere kompetente Unterstützung kostenfrei in Anspruch nehmen.
Für alle Antragsarten gilt:
Der Antrag auf Altersrente sollte 3 bis 3 ½ Monate vor Erreichen der Altersgrenze bzw. vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden.
Voraussetzungen
Unterlagen
Folgende Unterlagen im Original bzw. Angaben werden benötigt (In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen erforderlich sein):
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Falls Sie von einer Stelle zum Rentenantrag aufgefordert wurden (z.B. Agentur für Arbeit, JobCenter, Krankenkasse): Bringen Sie bitte das Aufforderungsschreiben mit
- Aktuelle Rentenauskunft / aktuelle Wartezeitauskunft mit Versicherungsverlauf (aus diesem oder dem letzten Jahr) Wenn Sie keine besitzen, fordern Sie diese bitte bei Ihrem Rentenversicherungsträger an. Die jährliche „Renteninformation“ reicht nicht aus. Wenn Ihr Versicherungsverlauf noch nicht vollständig ist, machen Sie bitte Angaben zu allen Lücken und legen Sie die entsprechenden Nachweise vor. Dies können z.B. sein: Schul- / Studiennachweise für Zeiten ab dem 17. Lebensjahr, Entgeltnachweise des Arbeitgebers, Sozialversicherungsausweis der ehem. DDR, Nachweise Krankengeld- / Arbeitslosengeldbezug usw.
- Geburtsurkunden der Kinder (z.B. Familienbuch; gilt für Mütter und Väter)
- Unterlagen über Ihre Berufsausbildung (z.B. Lehrvertrag / Gesellenbrief), soweit diese Zeiten noch nicht als „Pflichtbeiträge für Berufsausbildung“ im Versicherungsverlauf gekennzeichnet sind
- Wenn Sie für eine Zeit der Arbeitslosigkeit vor dem 01.01.2012 von der Agentur für Arbeit bzw. von einem deutschen Arbeitsamt Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Eingliederungsgeld/ Eingliederungshilfe, Kurzarbeitergeld oder Schlechtwettergeld bezogen haben, bringen Sie bitte entsprechende Unterlagen mit
- Unterlagen zu Ihren aktuellen bzw. zukünftigen Einkünften (z.B. Renten, Arbeitseinkünfte, Sozialleistungen, wie z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder II, Sozialhilfe / Grundsicherung, Betriebs- / Zusatzrenten usw.)
- Bankverbindung (IBAN) (Angaben entnehmen Sie Ihren Kontoauszügen oder fragen Sie Ihre Bank)
- Gesundheitskarte, soweit gesetzlich krankenversichert
- Angaben über Ihre Mitgliedschaft zu allen Krankenkassen seit dem 01.01.1995
- wenn Sie Versorgungsbezüge erhalten, z.B. als Beamter: Festsetzungsblatt über ruhegehaltsfähige Dienstzeiten
- Soweit eine bevollmächtigte Person den Antrag stellt: schriftliche Vollmacht
Sofern Unklarheiten zu den Versicherungszeiten bestehen oder noch Versicherungszeiten nachzuweisen sind, sollte hierzu so früh wie möglich eine Klärung des Versicherungskontos (Kontenklärung) beantragt werden.
Zusätzlich benötigt wird beim Antrag auf
Altersrente wegen Schwerbehinderung
- Schwerbehindertenausweis oder letzter Anerkennungsbescheid
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen allgemein
Sozialgesetzbuch 6. Buch (SGB VI)
Zuständige Organisationseinheiten
- Renten- und Versicherungsangelegenheiten
Südring 4-6
59065 Hamm
E-Mail: rente@stadt.hamm.de
- Amt für Soziales, Wohnen und Pflege
Westentor 1 - 3
59065 Hamm
E-Mail: sozialamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Fischer
Tel: 02381 17-6020
E-Mail: rente@stadt.hamm.de
- Frau Bönig
Tel: 02381 17-6020
E-Mail: rente@stadt.hamm.de
- Frau Mühlenhaupt
Tel: 02381 17-6020
E-Mail: rente@stadt.hamm.de
- Frau Morsch
Tel: 02381 17-6020
E-Mail: rente@stadt.hamm.de
- Herr Müllers
Tel: 02381 17-6020
E-Mail: rente@stadt.hamm.de
- Frau Collignon
Tel: 02381 17-6020
E-Mail: rente@stadt.hamm.de
- Frau Naddo-Biernatzki
Tel: 02381 17-6020
E-Mail: rente@stadt.hamm.de
Amt/Fachbereich
Renten- und Versicherungsangelgenheiten
Aufnahme von Anträgen auf Altersrente und Weiterleitung an die zuständigen Rentenversicherungsträger
- Regelaltersrente
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für Schwerbehinderte
- Altersrente für besonders langjährige Versicherte
Zuständigkeit:
Alle Leistungsberechtigten, die in Hamm leben oder arbeiten, können unsere kompetente Unterstützung kostenfrei in Anspruch nehmen.
Für alle Antragsarten gilt:
Der Antrag auf Altersrente sollte 3 bis 3 ½ Monate vor Erreichen der Altersgrenze bzw. vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden.
Folgende Unterlagen im Original bzw. Angaben werden benötigt (In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen erforderlich sein):
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Falls Sie von einer Stelle zum Rentenantrag aufgefordert wurden (z.B. Agentur für Arbeit, JobCenter, Krankenkasse): Bringen Sie bitte das Aufforderungsschreiben mit
- Aktuelle Rentenauskunft / aktuelle Wartezeitauskunft mit Versicherungsverlauf (aus diesem oder dem letzten Jahr) Wenn Sie keine besitzen, fordern Sie diese bitte bei Ihrem Rentenversicherungsträger an. Die jährliche „Renteninformation“ reicht nicht aus. Wenn Ihr Versicherungsverlauf noch nicht vollständig ist, machen Sie bitte Angaben zu allen Lücken und legen Sie die entsprechenden Nachweise vor. Dies können z.B. sein: Schul- / Studiennachweise für Zeiten ab dem 17. Lebensjahr, Entgeltnachweise des Arbeitgebers, Sozialversicherungsausweis der ehem. DDR, Nachweise Krankengeld- / Arbeitslosengeldbezug usw.
- Geburtsurkunden der Kinder (z.B. Familienbuch; gilt für Mütter und Väter)
- Unterlagen über Ihre Berufsausbildung (z.B. Lehrvertrag / Gesellenbrief), soweit diese Zeiten noch nicht als „Pflichtbeiträge für Berufsausbildung“ im Versicherungsverlauf gekennzeichnet sind
- Wenn Sie für eine Zeit der Arbeitslosigkeit vor dem 01.01.2012 von der Agentur für Arbeit bzw. von einem deutschen Arbeitsamt Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Eingliederungsgeld/ Eingliederungshilfe, Kurzarbeitergeld oder Schlechtwettergeld bezogen haben, bringen Sie bitte entsprechende Unterlagen mit
- Unterlagen zu Ihren aktuellen bzw. zukünftigen Einkünften (z.B. Renten, Arbeitseinkünfte, Sozialleistungen, wie z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder II, Sozialhilfe / Grundsicherung, Betriebs- / Zusatzrenten usw.)
- Bankverbindung (IBAN) (Angaben entnehmen Sie Ihren Kontoauszügen oder fragen Sie Ihre Bank)
- Gesundheitskarte, soweit gesetzlich krankenversichert
- Angaben über Ihre Mitgliedschaft zu allen Krankenkassen seit dem 01.01.1995
- wenn Sie Versorgungsbezüge erhalten, z.B. als Beamter: Festsetzungsblatt über ruhegehaltsfähige Dienstzeiten
- Soweit eine bevollmächtigte Person den Antrag stellt: schriftliche Vollmacht
Sofern Unklarheiten zu den Versicherungszeiten bestehen oder noch Versicherungszeiten nachzuweisen sind, sollte hierzu so früh wie möglich eine Klärung des Versicherungskontos (Kontenklärung) beantragt werden.
Zusätzlich benötigt wird beim Antrag auf
Altersrente wegen Schwerbehinderung
- Schwerbehindertenausweis oder letzter Anerkennungsbescheid
Rechtsgrundlagen allgemein
Sozialgesetzbuch 6. Buch (SGB VI)
langjährig, Versicherte, Schwerbehinderte, Rente, Rentenantrag, Rentenversicherung https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1325/showFrau
Fischer
328 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Bönig
330 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Mühlenhaupt
330 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Morsch
327 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Herr
Müllers
325 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Collignon
329 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Naddo-Biernatzki
341 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Fischer
328 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Bönig
330 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Mühlenhaupt
330 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Morsch
327 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Herr
Müllers
325 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Collignon
329 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Naddo-Biernatzki
341 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Antragsaufnahme / Antragsentgegennahme
Aufnahme von Anträgen auf Altersrente und Weiterleitung an die zuständigen Rentenversicherungsträger
- Regelaltersrente
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für Schwerbehinderte
- Altersrente für besonders langjährige Versicherte
Zuständigkeit:
Alle Leistungsberechtigten, die in Hamm leben oder arbeiten, können unsere kompetente Unterstützung kostenfrei in Anspruch nehmen.
Für alle Antragsarten gilt:
Der Antrag auf Altersrente sollte 3 bis 3 ½ Monate vor Erreichen der Altersgrenze bzw. vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden.
Folgende Unterlagen im Original bzw. Angaben werden benötigt (In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen erforderlich sein):
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Falls Sie von einer Stelle zum Rentenantrag aufgefordert wurden (z.B. Agentur für Arbeit, JobCenter, Krankenkasse): Bringen Sie bitte das Aufforderungsschreiben mit
- Aktuelle Rentenauskunft / aktuelle Wartezeitauskunft mit Versicherungsverlauf (aus diesem oder dem letzten Jahr) Wenn Sie keine besitzen, fordern Sie diese bitte bei Ihrem Rentenversicherungsträger an. Die jährliche „Renteninformation“ reicht nicht aus. Wenn Ihr Versicherungsverlauf noch nicht vollständig ist, machen Sie bitte Angaben zu allen Lücken und legen Sie die entsprechenden Nachweise vor. Dies können z.B. sein: Schul- / Studiennachweise für Zeiten ab dem 17. Lebensjahr, Entgeltnachweise des Arbeitgebers, Sozialversicherungsausweis der ehem. DDR, Nachweise Krankengeld- / Arbeitslosengeldbezug usw.
- Geburtsurkunden der Kinder (z.B. Familienbuch; gilt für Mütter und Väter)
- Unterlagen über Ihre Berufsausbildung (z.B. Lehrvertrag / Gesellenbrief), soweit diese Zeiten noch nicht als „Pflichtbeiträge für Berufsausbildung“ im Versicherungsverlauf gekennzeichnet sind
- Wenn Sie für eine Zeit der Arbeitslosigkeit vor dem 01.01.2012 von der Agentur für Arbeit bzw. von einem deutschen Arbeitsamt Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Eingliederungsgeld/ Eingliederungshilfe, Kurzarbeitergeld oder Schlechtwettergeld bezogen haben, bringen Sie bitte entsprechende Unterlagen mit
- Unterlagen zu Ihren aktuellen bzw. zukünftigen Einkünften (z.B. Renten, Arbeitseinkünfte, Sozialleistungen, wie z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder II, Sozialhilfe / Grundsicherung, Betriebs- / Zusatzrenten usw.)
- Bankverbindung (IBAN) (Angaben entnehmen Sie Ihren Kontoauszügen oder fragen Sie Ihre Bank)
- Gesundheitskarte, soweit gesetzlich krankenversichert
- Angaben über Ihre Mitgliedschaft zu allen Krankenkassen seit dem 01.01.1995
- wenn Sie Versorgungsbezüge erhalten, z.B. als Beamter: Festsetzungsblatt über ruhegehaltsfähige Dienstzeiten
- Soweit eine bevollmächtigte Person den Antrag stellt: schriftliche Vollmacht
Sofern Unklarheiten zu den Versicherungszeiten bestehen oder noch Versicherungszeiten nachzuweisen sind, sollte hierzu so früh wie möglich eine Klärung des Versicherungskontos (Kontenklärung) beantragt werden.
Zusätzlich benötigt wird beim Antrag auf
Altersrente wegen Schwerbehinderung
- Schwerbehindertenausweis oder letzter Anerkennungsbescheid
Die Voraussetzungen für die einzelnen Antragsarten gibt es hier.
Rechtsgrundlagen allgemein
Sozialgesetzbuch 6. Buch (SGB VI)
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1325/showZuständigkeit:
Alle Leistungsberechtigten, die in Hamm leben oder arbeiten, können unsere kompetente Unterstützung kostenfrei in Anspruch nehmen.
Das Amt für Soziales, Wohnen und Pflege leistet einen wichtigen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit und zur Sicherung des sozialen Friedens in der Stadt Hamm. Es hat die gesetzliche Aufgabe, die Existenz der von Einkommensschwäche und Erwerbslosigkeit betroffenen Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt zu sichern und ihnen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.