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Altersrente

Antragsaufnahme / Antragsentgegennahme

Aufnahme von Anträgen auf Altersrente und Weiterleitung an die zuständigen Rentenversicherungsträger

  • Regelaltersrente
  • Altersrente für langjährig Versicherte
  • Altersrente für Schwerbehinderte
  • Altersrente für besonders langjährige Versicherte


Zuständigkeit:
Alle Leistungsberechtigten, die in Hamm leben oder arbeiten, können unsere kompetente Unterstützung kostenfrei in Anspruch nehmen.

Für alle Antragsarten gilt:
Der Antrag auf Altersrente sollte 3 bis 3 ½ Monate vor Erreichen der Altersgrenze bzw. vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden.

Voraussetzungen

Unterlagen

Folgende Unterlagen im Original bzw. Angaben werden benötigt (In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen erforderlich sein):

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass 
  • Falls Sie von einer Stelle zum Rentenantrag aufgefordert wurden (z.B. Agentur für Arbeit, JobCenter, Krankenkasse): Bringen Sie bitte das Aufforderungsschreiben mit
  • Aktuelle Rentenauskunft / aktuelle Wartezeitauskunft mit Versicherungsverlauf (aus diesem oder dem letzten Jahr) Wenn Sie keine besitzen, fordern Sie diese bitte bei Ihrem Rentenversicherungsträger an. Die jährliche „Renteninformation“ reicht nicht aus. Wenn Ihr Versicherungsverlauf noch nicht vollständig ist, machen Sie bitte Angaben zu allen Lücken und legen Sie die entsprechenden Nachweise vor. Dies können z.B. sein: Schul- / Studiennachweise für Zeiten ab dem 17. Lebensjahr, Entgeltnachweise des Arbeitgebers, Sozialversicherungsausweis der ehem. DDR, Nachweise Krankengeld- / Arbeitslosengeldbezug usw.
  • Geburtsurkunden der Kinder (z.B. Familienbuch; gilt für Mütter und Väter)
  • Unterlagen über Ihre Berufsausbildung (z.B. Lehrvertrag / Gesellenbrief), soweit diese Zeiten noch nicht als „Pflichtbeiträge für Berufsausbildung“ im Versicherungsverlauf gekennzeichnet sind
  • Wenn Sie für eine Zeit der Arbeitslosigkeit vor dem 01.01.2012 von der Agentur für Arbeit bzw. von einem deutschen Arbeitsamt Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Eingliederungsgeld/ Eingliederungshilfe, Kurzarbeitergeld oder Schlechtwettergeld bezogen haben, bringen Sie bitte entsprechende Unterlagen mit
  • Unterlagen zu Ihren aktuellen bzw. zukünftigen Einkünften (z.B. Renten, Arbeitseinkünfte, Sozialleistungen, wie z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder II, Sozialhilfe /  Grundsicherung, Betriebs- / Zusatzrenten usw.)
  • Bankverbindung (IBAN) (Angaben entnehmen Sie Ihren Kontoauszügen oder fragen Sie Ihre Bank)
  • Gesundheitskarte, soweit gesetzlich krankenversichert
  • Angaben über Ihre Mitgliedschaft zu allen Krankenkassen seit dem 01.01.1995
  • wenn Sie Versorgungsbezüge erhalten, z.B. als Beamter: Festsetzungsblatt über ruhegehaltsfähige Dienstzeiten
  • Soweit eine bevollmächtigte Person den Antrag stellt: schriftliche Vollmacht


Sofern Unklarheiten zu den Versicherungszeiten bestehen oder noch Versicherungszeiten nachzuweisen sind, sollte hierzu so früh wie möglich eine Klärung des Versicherungskontos (Kontenklärung) beantragt werden.


Zusätzlich benötigt wird beim Antrag auf 

Altersrente wegen Schwerbehinderung

  • Schwerbehindertenausweis oder letzter Anerkennungsbescheid

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen allgemein

Sozialgesetzbuch 6. Buch (SGB VI)

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Amt/Fachbereich

Renten- und Versicherungsangelgenheiten

Altersrente

Aufnahme von Anträgen auf Altersrente und Weiterleitung an die zuständigen Rentenversicherungsträger

  • Regelaltersrente
  • Altersrente für langjährig Versicherte
  • Altersrente für Schwerbehinderte
  • Altersrente für besonders langjährige Versicherte


Zuständigkeit:
Alle Leistungsberechtigten, die in Hamm leben oder arbeiten, können unsere kompetente Unterstützung kostenfrei in Anspruch nehmen.

Für alle Antragsarten gilt:
Der Antrag auf Altersrente sollte 3 bis 3 ½ Monate vor Erreichen der Altersgrenze bzw. vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden.

Folgende Unterlagen im Original bzw. Angaben werden benötigt (In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen erforderlich sein):

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass 
  • Falls Sie von einer Stelle zum Rentenantrag aufgefordert wurden (z.B. Agentur für Arbeit, JobCenter, Krankenkasse): Bringen Sie bitte das Aufforderungsschreiben mit
  • Aktuelle Rentenauskunft / aktuelle Wartezeitauskunft mit Versicherungsverlauf (aus diesem oder dem letzten Jahr) Wenn Sie keine besitzen, fordern Sie diese bitte bei Ihrem Rentenversicherungsträger an. Die jährliche „Renteninformation“ reicht nicht aus. Wenn Ihr Versicherungsverlauf noch nicht vollständig ist, machen Sie bitte Angaben zu allen Lücken und legen Sie die entsprechenden Nachweise vor. Dies können z.B. sein: Schul- / Studiennachweise für Zeiten ab dem 17. Lebensjahr, Entgeltnachweise des Arbeitgebers, Sozialversicherungsausweis der ehem. DDR, Nachweise Krankengeld- / Arbeitslosengeldbezug usw.
  • Geburtsurkunden der Kinder (z.B. Familienbuch; gilt für Mütter und Väter)
  • Unterlagen über Ihre Berufsausbildung (z.B. Lehrvertrag / Gesellenbrief), soweit diese Zeiten noch nicht als „Pflichtbeiträge für Berufsausbildung“ im Versicherungsverlauf gekennzeichnet sind
  • Wenn Sie für eine Zeit der Arbeitslosigkeit vor dem 01.01.2012 von der Agentur für Arbeit bzw. von einem deutschen Arbeitsamt Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Eingliederungsgeld/ Eingliederungshilfe, Kurzarbeitergeld oder Schlechtwettergeld bezogen haben, bringen Sie bitte entsprechende Unterlagen mit
  • Unterlagen zu Ihren aktuellen bzw. zukünftigen Einkünften (z.B. Renten, Arbeitseinkünfte, Sozialleistungen, wie z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder II, Sozialhilfe /  Grundsicherung, Betriebs- / Zusatzrenten usw.)
  • Bankverbindung (IBAN) (Angaben entnehmen Sie Ihren Kontoauszügen oder fragen Sie Ihre Bank)
  • Gesundheitskarte, soweit gesetzlich krankenversichert
  • Angaben über Ihre Mitgliedschaft zu allen Krankenkassen seit dem 01.01.1995
  • wenn Sie Versorgungsbezüge erhalten, z.B. als Beamter: Festsetzungsblatt über ruhegehaltsfähige Dienstzeiten
  • Soweit eine bevollmächtigte Person den Antrag stellt: schriftliche Vollmacht


Sofern Unklarheiten zu den Versicherungszeiten bestehen oder noch Versicherungszeiten nachzuweisen sind, sollte hierzu so früh wie möglich eine Klärung des Versicherungskontos (Kontenklärung) beantragt werden.


Zusätzlich benötigt wird beim Antrag auf 

Altersrente wegen Schwerbehinderung

  • Schwerbehindertenausweis oder letzter Anerkennungsbescheid

Rechtsgrundlagen allgemein

Sozialgesetzbuch 6. Buch (SGB VI)

langjährig, Versicherte, Schwerbehinderte, Rente, Rentenantrag, Rentenversicherung https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1325/show
Renten- und Versicherungsangelegenheiten
Südring 4-6 59065 Hamm
Telefon 02381 17-6020
Fax 02381 17-106033

Frau

Fischer

328 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)

02381 17-6020
rente@stadt.hamm.de

Frau

Bönig

330 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)

02381 17-6020
rente@stadt.hamm.de

Frau

Mühlenhaupt

330 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)

02381 17-6020
rente@stadt.hamm.de

Frau

Morsch

327 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)

02381 17-6020
rente@stadt.hamm.de

Herr

Müllers

325 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)

02381 17-6020
rente@stadt.hamm.de

Frau

Collignon

329 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)

02381 17-6020
rente@stadt.hamm.de

Frau

Naddo-Biernatzki

341 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)

02381 17-6020
rente@stadt.hamm.de
Amt für Soziales, Wohnen und Pflege
Westentor 1 - 3 59065 Hamm
Telefon 02381 17-6601
Fax 02381 17-2954

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