Überwachung nach dem Landeshundegesetz NRW
Erlaubnispflichtige Hunde
Halter von Hunden gemäß § 3 bzw. § 10 Landeshundegesetz NRW (LHundG-NRW) benötigen vor Anschaffung des Hundes eine Erlaubnis durch das Ordnungsamt.
Erlaubnispflichtige Rassen nach § 3 LHundG sind
Pitbull Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Kreuzungen dieser Rassen.
Die Zucht dieser Rassen ist verboten
Erlaubnispflichtige Hunde nach § 10 LHundG sind
Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espano, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu sowie Kreuzungen dieser Rassen.
Anzeigepflichtige Hunde
Das Halten von "großen Hunden", d. h. Hunde, die größer als 40 cm (Schulterhöhe) oder schwerer als 20 kg sind, ist gegenüber dem Ordnungsamt meldepflichtig.
Nicht meldpflichtige Hunde sind Hunde, die kleiner als 40 cm und leichter als 20 kg sind.
Hundesteuer ist für alle Hunde zu entrichten, unabhängig von Rasse und Größe. Informationen zur Hundesteuer erhalten Sie hier ...
Rechtsgrundlagen allgemein
Landeshundegesetz NRWIhr Weg zur Antragstellung
Gebühren
Für die Erteilung einer Erlaubnis zum Halten von Hunden nach § 3 und 10wird eine Gebühr in Höhe von 100,00 € erhoben. Die Sachkundeprüfung
kostet 30,00 €.
Es hilft Ihnen weiter
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Herr Jurr
Tel.: 02381 17-7223
Zuständige Organisationseinheiten
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Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 HammE-Mail: ordnungsamt@stadt.hamm.de
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Abteilung für Gewerbeangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm -
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm