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Stellplatzablösungen


Bei der Errichtung von baulichen Anlagen müssen Stellplätze oder Garagen hergestellt werden.
Auf Antrag kann die Bauaufsichtsbehörde auf die Herstellung notwendiger Stellplätze oder Garagen verzichten, wenn dies nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist. In diesem Fall ist ein Geldbetrag nach Maßgabe einer Satzung zu zahlen, eine Baulast einzutragen oder vor Erteilung der Baugenehmigung eine unbefristete Bankbürgschaft zu hinterlegen.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen  (BauO NRW)
  • Stellplatzablösesatzung der Stadt Hamm vom 19.12.2018 in der zur Zeit geltenden Fassung

Unterlagen

  1. Antrag
  2. Begründung
  3. bei Baulast siehe unter "Baulast"

Kosten

  • Bei Zahlung der Ablösesumme ist je nach Gebiet ein Betrag von 1.800,-€ bis 6.000,-€ je Stellplatz zu zahlen
  • Eintragung einer Baulast siehe unter "Baulast"
  • unbefristete Bankbürgschaft i. H. der entsprechenden Ablösesumme

Zuständige Organisationseinheit

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Stellplatzablösungen


Bei der Errichtung von baulichen Anlagen müssen Stellplätze oder Garagen hergestellt werden.
Auf Antrag kann die Bauaufsichtsbehörde auf die Herstellung notwendiger Stellplätze oder Garagen verzichten, wenn dies nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist. In diesem Fall ist ein Geldbetrag nach Maßgabe einer Satzung zu zahlen, eine Baulast einzutragen oder vor Erteilung der Baugenehmigung eine unbefristete Bankbürgschaft zu hinterlegen.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen  (BauO NRW)
  • Stellplatzablösesatzung der Stadt Hamm vom 19.12.2018 in der zur Zeit geltenden Fassung
  1. Antrag
  2. Begründung
  3. bei Baulast siehe unter "Baulast"
  • Bei Zahlung der Ablösesumme ist je nach Gebiet ein Betrag von 1.800,-€ bis 6.000,-€ je Stellplatz zu zahlen
  • Eintragung einer Baulast siehe unter "Baulast"
  • unbefristete Bankbürgschaft i. H. der entsprechenden Ablösesumme
https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2147/show
Baurecht und Verwaltung
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-4301
Fax 02381 17-2958

Herr

Taschke

A0.036 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4318
taschke@stadt.hamm.de