BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 
Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes zum Erwerb, Umgang (Aufbewahren, Verwenden, Vernichten, Überlassen) und zur Beförderung von explosionsgefährlichen Stoffen

Hier können Sie online Ihren Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes zum Erwerb, Umgang (Aufbewahren, Verwenden, Vernichten, Überlassen) und zur Beförderung von explosionsgefährlichen Stoffen stellen.

Feuerwehr https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/188108/show
Feuerwehr
Hafenstraße 45 59067 Hamm
Telefon 02381 903-0
Fax 02381 903-525

Herr

Neuber

241

02381 903-251
neuber@stadt.hamm.de

Herr

Fohrmann

241

02381 903-250
fohrmann@stadt.hamm.de