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Antrag auf Genehmigung der Indirekteinleitung von mineralölhaltigem Abwasser
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Mineralölhaltiges Abwasser, welches in Zahnarztpraxen anfallen kann, muss vor dem Einleiten in die öffentliche Abwasseranlage erst in einer so genannten "Abscheideranlage" gereinigt werden.
Für die Einleitung des gereinigten Abwassers ist eine Genehmigung erforderlich, die Sie mit Hilfe unseres Online-Formulars beantragen können.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.
Zuständige Organisationseinheiten
- Umweltamt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: umweltamt@stadt.hamm.de
- Untere Wasserbehörde
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: umweltamt@stadt.hamm.de
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Für die Einleitung des gereinigten Abwassers ist eine Genehmigung erforderlich, die Sie mit Hilfe unseres Online-Formulars beantragen können.
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.
Abwasserbeseitigung, Abwasserbehandlung, mineralölhaltig, amalgamhaltig, Fahrzeugwäsche, Wäscherei, mineralölhaltiges Abwasser, Einleitung in die Kanalisation, Einleitung in die öffentliche Abwasseranlage https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/171317/show