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Führungszeugnisse
Wer kann ein Führungszeugnis beantragen?
- Sie können in jedem Bürgeramt ein Führungszeugnis beantragen, wenn Sie älter als 14 Jahre und in Hamm gemeldet sind.
- Eine Antragstellung ist am Haupt- oder Nebenwohnsitz möglich.
- Haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland, ist der Antrag direkt beim Bundeszentralregister zu stellen.
- Auch der gesetzliche Vertreter eines Betroffenen kann den Antrag stellen. Der Antrag kann jedoch nicht von einem Dritten oder einem Bevollmächtigten gestellt werden.
Welche Arten von Führungszeugnissen gibt es?
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen. Der Inhalt kann sich je nach Art unterscheiden:
- Führungszeugnis für private Zwecke
Diese Zeugnisart wird Ihnen vom Bundeszentralregister direkt zugeschickt und kann in zwei verschiedenen Ausführungen beantragt werden:- Das einfache Führungszeugnis
- Das erweiterte Führungszeugnis
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Das Führungszeugnis wird an die gewünschte Behörde geschickt, so dass bei der Antragstellung Anschrift und Geschäftszeichen benötigt werden. Sofern Sie selber Einsicht in das Führungszeugnis nehmen wollen, geben Sie dies bei Antragstellung bitte an. Sie können dann beim Amtsgericht vor Versand an die Behörde dort Einsicht erhalten.
Antragstellung
Sie können das Führungszeugnis auf zwei Wegen beantragen:
- Online-Beantragung direkt beim Bundeszentralregister
Sie können Ihr Führungszeugnis ganz bequem online beantragen. Hierfür benötigen Sie Ihren Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion. Wie dies funktioniert, wird im Info-Flyer des Bundeszentralregisters erklärt. Den Flyer finden Sie auf dieser Seite unter "Downloads". - Persönliche Beantragung im Bürgeramt
Die Antragstellung kann auch Bürgeramt erfolgen. Hierzu ist jedoch eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich. Eine Beantragung per Email ist nicht möglich. Schriftliche Anträge können nur angenommen werden, wenn die Unterschrift des Antragstellers / der Antragstellerin vorab beglaubigt wurde. Für diese Fälle finden Sie unter "Downloads" das Formular "Führungszeugnis, schriftlicher Antrag".
Führungszeugnisse werden nicht im Bürgeramt ausgestellt und können auch nicht direkt mitgenommen werden.
Führungszeugnisse werden durch das Bundesamt für Justiz in Bonn (Bundeszentralregister) ausgestellt und direkt von dort aus an Sie oder die gewünschte Behörde versendet.
Weitere Informationen zur Antragstellung und zu den Zeugnisarten finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Justiz.
Rechtsgrundlagen
- § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
- § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
Unterlagen
- Persönliche Vorsprache mit Personalausweis oder Nationalpass
- oder schriftlicher Antrag auf Erlangung eines Führungszeugnisses (nur mit beglaubigter Unterschrift!).
- Für ein erweitertes Führungszeugnis ist außerdem eine schriftliche Bestätigung der Stelle vorzulegen, die das Führungszeugnis verlangt, dass ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist.
Kosten
- 13,00 €
- Gebührenbefreiung möglich, wenn Nachweise vorliegen, z.B. bei unentgeltlich ausgeübtem Ehrenamt oder bei Bedürftigkeit.
- Bitte beachten Sie, dass Sie die fälligen Gebühren direkt im Zuge der Antragsstellung bezahlen müssen!
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beim Bundeszentralregister beträgt je nach Auslastung ca. 2 Wochen oder mehr. Sofern Sie mehr als eine Staatsangehörigkeit besitzen, kann dies zu Verzögerungen führen.
„Das Bürgeramt hat auf die Bearbeitungsdauer beim Bundesamt für Justiz – Bundeszentralregister – keinen Einfluss.
Über den Link BfJ - Kontaktformular (bundesjustizamt.de) kann Kontakt zum Bundesamt für Justiz aufgenommen werden.“
Weitere Informationen
Downloads
Zuständige Organisationseinheiten
- Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: ba-mitte@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2
59071 Hamm
E-Mail: ba-uentrop@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12
59069 Hamm
E-Mail: ba-rhynern@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177
59077 Hamm
E-Mail: ba-pelkum@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1
59075 Hamm
E-Mail: ba-bockum-hoevel@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19
59073 Hamm
E-Mail: ba-heessen@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245
59077 Hamm
E-Mail: ba-herringen@stadt.hamm.de
Wer kann ein Führungszeugnis beantragen?
- Sie können in jedem Bürgeramt ein Führungszeugnis beantragen, wenn Sie älter als 14 Jahre und in Hamm gemeldet sind.
- Eine Antragstellung ist am Haupt- oder Nebenwohnsitz möglich.
- Haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland, ist der Antrag direkt beim Bundeszentralregister zu stellen.
- Auch der gesetzliche Vertreter eines Betroffenen kann den Antrag stellen. Der Antrag kann jedoch nicht von einem Dritten oder einem Bevollmächtigten gestellt werden.
Welche Arten von Führungszeugnissen gibt es?
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen. Der Inhalt kann sich je nach Art unterscheiden:
- Führungszeugnis für private Zwecke
Diese Zeugnisart wird Ihnen vom Bundeszentralregister direkt zugeschickt und kann in zwei verschiedenen Ausführungen beantragt werden:- Das einfache Führungszeugnis
- Das erweiterte Führungszeugnis
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Das Führungszeugnis wird an die gewünschte Behörde geschickt, so dass bei der Antragstellung Anschrift und Geschäftszeichen benötigt werden. Sofern Sie selber Einsicht in das Führungszeugnis nehmen wollen, geben Sie dies bei Antragstellung bitte an. Sie können dann beim Amtsgericht vor Versand an die Behörde dort Einsicht erhalten.
Antragstellung
Sie können das Führungszeugnis auf zwei Wegen beantragen:
- Online-Beantragung direkt beim Bundeszentralregister
Sie können Ihr Führungszeugnis ganz bequem online beantragen. Hierfür benötigen Sie Ihren Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion. Wie dies funktioniert, wird im Info-Flyer des Bundeszentralregisters erklärt. Den Flyer finden Sie auf dieser Seite unter "Downloads". - Persönliche Beantragung im Bürgeramt
Die Antragstellung kann auch Bürgeramt erfolgen. Hierzu ist jedoch eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich. Eine Beantragung per Email ist nicht möglich. Schriftliche Anträge können nur angenommen werden, wenn die Unterschrift des Antragstellers / der Antragstellerin vorab beglaubigt wurde. Für diese Fälle finden Sie unter "Downloads" das Formular "Führungszeugnis, schriftlicher Antrag".
Führungszeugnisse werden nicht im Bürgeramt ausgestellt und können auch nicht direkt mitgenommen werden.
Führungszeugnisse werden durch das Bundesamt für Justiz in Bonn (Bundeszentralregister) ausgestellt und direkt von dort aus an Sie oder die gewünschte Behörde versendet.
Weitere Informationen zur Antragstellung und zu den Zeugnisarten finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Justiz.
- Persönliche Vorsprache mit Personalausweis oder Nationalpass
- oder schriftlicher Antrag auf Erlangung eines Führungszeugnisses (nur mit beglaubigter Unterschrift!).
- Für ein erweitertes Führungszeugnis ist außerdem eine schriftliche Bestätigung der Stelle vorzulegen, die das Führungszeugnis verlangt, dass ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist.
- 13,00 €
- Gebührenbefreiung möglich, wenn Nachweise vorliegen, z.B. bei unentgeltlich ausgeübtem Ehrenamt oder bei Bedürftigkeit.
- Bitte beachten Sie, dass Sie die fälligen Gebühren direkt im Zuge der Antragsstellung bezahlen müssen!
Wer kann ein Führungszeugnis beantragen?
- Sie können in jedem Bürgeramt ein Führungszeugnis beantragen, wenn Sie älter als 14 Jahre und in Hamm gemeldet sind.
- Eine Antragstellung ist am Haupt- oder Nebenwohnsitz möglich.
- Haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland, ist der Antrag direkt beim Bundeszentralregister zu stellen.
- Auch der gesetzliche Vertreter eines Betroffenen kann den Antrag stellen. Der Antrag kann jedoch nicht von einem Dritten oder einem Bevollmächtigten gestellt werden.
Welche Arten von Führungszeugnissen gibt es?
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen. Der Inhalt kann sich je nach Art unterscheiden:
- Führungszeugnis für private Zwecke
Diese Zeugnisart wird Ihnen vom Bundeszentralregister direkt zugeschickt und kann in zwei verschiedenen Ausführungen beantragt werden:- Das einfache Führungszeugnis
- Das erweiterte Führungszeugnis
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Das Führungszeugnis wird an die gewünschte Behörde geschickt, so dass bei der Antragstellung Anschrift und Geschäftszeichen benötigt werden. Sofern Sie selber Einsicht in das Führungszeugnis nehmen wollen, geben Sie dies bei Antragstellung bitte an. Sie können dann beim Amtsgericht vor Versand an die Behörde dort Einsicht erhalten.
Antragstellung
Sie können das Führungszeugnis auf zwei Wegen beantragen:
- Online-Beantragung direkt beim Bundeszentralregister
Sie können Ihr Führungszeugnis ganz bequem online beantragen. Hierfür benötigen Sie Ihren Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion. Wie dies funktioniert, wird im Info-Flyer des Bundeszentralregisters erklärt. Den Flyer finden Sie auf dieser Seite unter "Downloads". - Persönliche Beantragung im Bürgeramt
Die Antragstellung kann auch Bürgeramt erfolgen. Hierzu ist jedoch eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich. Eine Beantragung per Email ist nicht möglich. Schriftliche Anträge können nur angenommen werden, wenn die Unterschrift des Antragstellers / der Antragstellerin vorab beglaubigt wurde. Für diese Fälle finden Sie unter "Downloads" das Formular "Führungszeugnis, schriftlicher Antrag".
Führungszeugnisse werden nicht im Bürgeramt ausgestellt und können auch nicht direkt mitgenommen werden.
Führungszeugnisse werden durch das Bundesamt für Justiz in Bonn (Bundeszentralregister) ausgestellt und direkt von dort aus an Sie oder die gewünschte Behörde versendet.
Weitere Informationen zur Antragstellung und zu den Zeugnisarten finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Justiz.
- § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
- § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
- Persönliche Vorsprache mit Personalausweis oder Nationalpass
- oder schriftlicher Antrag auf Erlangung eines Führungszeugnisses (nur mit beglaubigter Unterschrift!).
- Für ein erweitertes Führungszeugnis ist außerdem eine schriftliche Bestätigung der Stelle vorzulegen, die das Führungszeugnis verlangt, dass ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist.
Die Bearbeitungsdauer beim Bundeszentralregister beträgt je nach Auslastung ca. 2 Wochen oder mehr. Sofern Sie mehr als eine Staatsangehörigkeit besitzen, kann dies zu Verzögerungen führen.
„Das Bürgeramt hat auf die Bearbeitungsdauer beim Bundesamt für Justiz – Bundeszentralregister – keinen Einfluss.
Über den Link BfJ - Kontaktformular (bundesjustizamt.de) kann Kontakt zum Bundesamt für Justiz aufgenommen werden.“
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1701/showIm Stadtteil Pelkum befindet sich das Bürgeramt im alten Amtshaus an der Kamener Str. 177. Untergebracht sind hier im Erdgeschoss der Bereich Bürgerservice und im 2. Obergeschoss die Abteilung Schwerbehindertenrecht.
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