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Eigenkapitalbescheinigung für den Straßenpersonenverkehr
Im Rahmen der Beantragung einer Genehmigung für den gewerblichen Personenbeförderungsverkehr ist auch die finanzielle Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Unter anderem ist dazu die hier hochgeladene Eigenkapitalbescheinigung vorzulegen. Das Eigenkapital wird von einer zugelassenen Person (Steuerberater*in bspw.) ermittelt, im Vordruck eingetragen, unterschrieben und gestempelt.
Hier können Sie online die Eigenkapitalbescheinigung für den Straßenpersonenverkehr beantragen.
Zuständige Organisationseinheit
- Rechtsamt
Caldenhofer Weg 2
59065 Hamm
E-Mail: rechtsamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Giehl
Tel: 02381 17-8627
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
Eigenkapitalbescheinigung für den Straßenpersonenverkehr
Hier können Sie online die Eigenkapitalbescheinigung für den Straßenpersonenverkehr beantragen.
https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/170019/show Rechtsamt
001 Caldenhofer Weg 2 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7001
Fax 02381 17-2932
Frau
Giehl
124
02381 17-8627
fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de