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Eigenkapitalbescheinigung für den Straßenpersonenverkehr

Im Rahmen der Beantragung einer Genehmigung für den gewerblichen Personenbeförderungsverkehr ist auch die finanzielle Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Unter anderem ist dazu die hier hochgeladene Eigenkapitalbescheinigung vorzulegen. Das Eigenkapital wird von einer zugelassenen Person (Steuerberater*in bspw.) ermittelt, im Vordruck eingetragen, unterschrieben und gestempelt.

Hier können Sie online die Eigenkapitalbescheinigung für den Straßenpersonenverkehr beantragen.

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Eigenkapitalbescheinigung für den Straßenpersonenverkehr

Hier können Sie online die Eigenkapitalbescheinigung für den Straßenpersonenverkehr beantragen.

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