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Wasserrechtliche Erlaubnis nach §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Einleitung von Abwasser in ein oberirdisches Gewässer nach Vorbehandlung in einer Abwasserbehandlungsanlage

Nach Wasserrecht bedarf das Einbringen und Einleiten von Stoffen (u.a. Abwasser) in Oberflächengewässer (Bäche, Flüsse, Seen etc.) und in das Grundwasser einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

Folgender Antrag ist nicht im Bereich Kleinkläranlagen zu nutzen. >> Hier << gibt es alle Informationen zu Kleinkläarnalgen und entsprechender Antragsstellung.

>> Hier << können Sie online den Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis stellen.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.

Zuständige Organisationseinheiten

Amt/Fachbereich

Umweltamt, Untere Wasserbehörde

Wasserrechtliche Erlaubnis nach §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Einleitung von Abwasser in ein oberirdisches Gewässer nach Vorbehandlung in einer Abwasserbehandlungsanlage

Nach Wasserrecht bedarf das Einbringen und Einleiten von Stoffen (u.a. Abwasser) in Oberflächengewässer (Bäche, Flüsse, Seen etc.) und in das Grundwasser einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

Folgender Antrag ist nicht im Bereich Kleinkläranlagen zu nutzen. >> Hier << gibt es alle Informationen zu Kleinkläarnalgen und entsprechender Antragsstellung.

>> Hier << können Sie online den Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis stellen.

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.

Benutzung eines Gewässers, Bewilligungsverfahren nach WHG, Erteilung, nach §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), zur Einleitung von Abwasser, in ein oberirdisches Gewässer, nach Vorbehandlung in einer Abwasserbehandlungsanlage https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/170015/show
Umweltamt
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7101
Fax 02381 17-2931
Untere Wasserbehörde
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7101
Fax 02381 17-2931