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Wasserrechtliche Erlaubnis nach §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Einleitung von Abwasser in ein oberirdisches Gewässer nach Vorbehandlung in einer Abwasserbehandlungsanlage
Nach Wasserrecht bedarf das Einbringen und Einleiten von Stoffen (u.a. Abwasser) in Oberflächengewässer (Bäche, Flüsse, Seen etc.) und in das Grundwasser einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
Folgender Antrag ist nicht im Bereich Kleinkläranlagen zu nutzen. >> Hier << gibt es alle Informationen zu Kleinkläarnalgen und entsprechender Antragsstellung.
>> Hier << können Sie online den Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis stellen.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.
Zuständige Organisationseinheiten
- Umweltamt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: umweltamt@stadt.hamm.de
- Untere Wasserbehörde
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: umweltamt@stadt.hamm.de
Amt/Fachbereich
Umweltamt, Untere Wasserbehörde
Nach Wasserrecht bedarf das Einbringen und Einleiten von Stoffen (u.a. Abwasser) in Oberflächengewässer (Bäche, Flüsse, Seen etc.) und in das Grundwasser einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
Folgender Antrag ist nicht im Bereich Kleinkläranlagen zu nutzen. >> Hier << gibt es alle Informationen zu Kleinkläarnalgen und entsprechender Antragsstellung.
>> Hier << können Sie online den Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis stellen.
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.
Benutzung eines Gewässers, Bewilligungsverfahren nach WHG, Erteilung, nach §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), zur Einleitung von Abwasser, in ein oberirdisches Gewässer, nach Vorbehandlung in einer Abwasserbehandlungsanlage https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/170015/show