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Spielgeräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit - Abmeldung bei der Vergnügungssteuer

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Sie möchten Ihre Geldspielgeräte mit oder ohne Gewinn abmelden?

Der Halter eines Spielgerätes muss jede Veränderung hinsichtlich Art und Anzahl der Spielgeräte an einem Aufstellort bis zum 15. Tag des folgenden Kalendermonats beim Amt für Finanzen und Controlling anzeigen. Bei verspäteter Anzeige gilt als Tag der Beendigung des Haltens der Tag des Eingangs der Anzeige, es sei denn, der Halter weist nach, dass das Halten schon zu einem früheren Zeitpunkt beendet war.

Hier können Sie online die Abmeldung von Spielgeräten bei der Vergnügungssteuer beantragen.

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Spielgeräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit - Abmeldung bei der Vergnügungssteuer

Sie möchten Ihre Geldspielgeräte mit oder ohne Gewinn abmelden?

Der Halter eines Spielgerätes muss jede Veränderung hinsichtlich Art und Anzahl der Spielgeräte an einem Aufstellort bis zum 15. Tag des folgenden Kalendermonats beim Amt für Finanzen und Controlling anzeigen. Bei verspäteter Anzeige gilt als Tag der Beendigung des Haltens der Tag des Eingangs der Anzeige, es sei denn, der Halter weist nach, dass das Halten schon zu einem früheren Zeitpunkt beendet war.

Hier können Sie online die Abmeldung von Spielgeräten bei der Vergnügungssteuer beantragen.

https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/170012/show
Steuern und Benutzungsgebühren
Bismarckstraße 1 59065 Hamm
Telefon 02381 17-9900
Fax 02381 17-2991

Frau

Tomkowitz

112

02381 17-9901
tomkowitz@stadt.hamm.de

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