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Führerschein zur Fahrgastbeförderung

Wer gewerblich Personen befördern möchte, z. B. mit

            - Taxen,
            - Mietwagen,
            - Krankenkraftwagen,
            -
gebündelten Bedarfsverkehr,
            - Pkw Linienverkehr/Ausflugsfahrten,

benötigt dazu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.


Voraussetzung:
Sie müssen das 21.  Lebensjahr, für Krankenkraftwagen das 19. Lebensjahr vollendet haben.

 

Hier können Sie die Ausstellung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder PKW Ausflugsfahrten online beantragen.

 

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass oder Aufenthaltserlaubnis mit Reisepass
  • eine gültige deutsche, EU- oder EWR-Fahrererlaubnis (EWR = Europäischer Wirtschaftsraum) seit mindestens 2 Jahren
  • behördliches Führungszeugnis (zu beantragen bei den Bürgerämtern – bitte direkt an die Führerscheinstelle schicken lassen)
  • eine ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 1 Jahr)
  • und ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Gutachten einer Arztin/ eines Arztes, mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" bzw. Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die geistige und körperliche Eignung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (Leistungsdiagnostik).



    Liste einiger anerkannter Betriebs-/Arbeitsmediziner, die berechtigt sind, die Untersuchung nach Anlage 5 Ziffer 2 FeV, dem sog. Leistungstest, durchzuführen:

  • Dr. med. M. Fischer, Winfriedplatz 1, 59071 Hamm
  • Gesundheitsteam – Gesellschaft für Betriebsmedizin mbH,
    Gustav-Heinemann-Str. 10, 59065 Hamm
  • Werkarztzentrum Westfalen-Mitte e.V, in der St. Barbara-Klinik,
    Am Heessener Wald 6 • 59073 Hamm
  • Dr. med. Manfred Kordt, Alte Sraße 24, 59227 Ahlen (Vorhelm)
  • Dr. med. Helmut Müller, Bahnhofstraße 1-5, 48143 Münster
  • Dr. med. Klaus Gorschlüter, Loekampstraße 37, 45770 Marl
  • ASZ GmbH & Co.KG, Parkstr. 45, 59229 Ahlen

 

  • wenn die Fahrerlaubnis auch für Krankenwagen gelten soll: zusätzlich einen Nachweis über Ihre Ausbildung in erster Hilfe

Kosten

  • bei Ersterteilung: 43,90 €
  • bei Verlängerung: 38,00 €

  • zzgl. - bei erforderlichem Umtausch
  • des alten Führerscheines in einen EU-Kartenführerschein: ab 30,30 €          

Sie können die Gebühr direkt online nach Ausfüllen des Antrages mit den unten genannten Zahlmethoden bezahlen.

Alternativ können Sie die Gebühr vor Ort bei Abholung bezahlen.

Sie können mit Paypal, Giropay, Paydirekt und Kreditkarte bezahlen.

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Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Führerschein zur Fahrgastbeförderung

Wer gewerblich Personen befördern möchte, z. B. mit

            - Taxen,
            - Mietwagen,
            - Krankenkraftwagen,
            -
gebündelten Bedarfsverkehr,
            - Pkw Linienverkehr/Ausflugsfahrten,

benötigt dazu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.


Voraussetzung:
Sie müssen das 21.  Lebensjahr, für Krankenkraftwagen das 19. Lebensjahr vollendet haben.

 

Hier können Sie die Ausstellung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder PKW Ausflugsfahrten online beantragen.

 

  • Personalausweis oder Reisepass oder Aufenthaltserlaubnis mit Reisepass
  • eine gültige deutsche, EU- oder EWR-Fahrererlaubnis (EWR = Europäischer Wirtschaftsraum) seit mindestens 2 Jahren
  • behördliches Führungszeugnis (zu beantragen bei den Bürgerämtern – bitte direkt an die Führerscheinstelle schicken lassen)
  • eine ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 1 Jahr)
  • und ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Gutachten einer Arztin/ eines Arztes, mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" bzw. Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die geistige und körperliche Eignung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (Leistungsdiagnostik).



    Liste einiger anerkannter Betriebs-/Arbeitsmediziner, die berechtigt sind, die Untersuchung nach Anlage 5 Ziffer 2 FeV, dem sog. Leistungstest, durchzuführen:

  • Dr. med. M. Fischer, Winfriedplatz 1, 59071 Hamm
  • Gesundheitsteam – Gesellschaft für Betriebsmedizin mbH,
    Gustav-Heinemann-Str. 10, 59065 Hamm
  • Werkarztzentrum Westfalen-Mitte e.V, in der St. Barbara-Klinik,
    Am Heessener Wald 6 • 59073 Hamm
  • Dr. med. Manfred Kordt, Alte Sraße 24, 59227 Ahlen (Vorhelm)
  • Dr. med. Helmut Müller, Bahnhofstraße 1-5, 48143 Münster
  • Dr. med. Klaus Gorschlüter, Loekampstraße 37, 45770 Marl
  • ASZ GmbH & Co.KG, Parkstr. 45, 59229 Ahlen

 

  • wenn die Fahrerlaubnis auch für Krankenwagen gelten soll: zusätzlich einen Nachweis über Ihre Ausbildung in erster Hilfe
  • bei Ersterteilung: 43,90 €
  • bei Verlängerung: 38,00 €

  • zzgl. - bei erforderlichem Umtausch
  • des alten Führerscheines in einen EU-Kartenführerschein: ab 30,30 €          

Sie können die Gebühr direkt online nach Ausfüllen des Antrages mit den unten genannten Zahlmethoden bezahlen.

Alternativ können Sie die Gebühr vor Ort bei Abholung bezahlen.

Sie können mit Paypal, Giropay, Paydirekt und Kreditkarte bezahlen.

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P-Schein, Taxischein https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1689/show
Führerscheinstelle
Theodor-Heuss-Platz 16 59065 Hamm
Telefon 02381 17-2243
Fax 02381 17-2884

Herr

Höwing

352

02381 17-8624
fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de

Herr

Hofmeister

354

02381 17-8625
fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de

Frau

Huddleston

353

02381 17-8629
fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de

Frau

Reschke

355

02381 17-8626
fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de

Herr

Garbas

356

02381 17-8615
Rechtsamt
Caldenhofer Weg 2 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7001
Fax 02381 17-2932

Herr

Höwing

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Herr

Hofmeister

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