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Forderungsmanagement

Als Vollstreckungsbehörde ist die Stadtkasse für die Beitreibung von Außenständen auf dem Stadtgebiet Hamm zuständig.

Die Abteilung Forderungsmanagement beschäftigt sich mit der Realisierung von stadteigenen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen, sowie von öffentlich-rechtlichen Forderungen der Gemeinden, Landkreise, Länder, des Bundes und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Die Realisierung erfolgt im Einzelnen durch Vornahme von Vollstreckungsmaßnahmen auf Grundlage des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land NRW, oder weiteren gesetzlicher Bestimmungen.

 

Im Einzelnen können dies sein:

 

  • Pfändung beweglicher Sachen, einschließlich Kraftfahrzeuge
  • Pfändung von Forderungen gegenüber den zuständigen Kreditinstituten und Arbeitgebern
  • Eintragung von Zwangssicherungshypotheken und Zwangsversteigerung von Grundbesitz
  • Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft

 

Zur Vorbereitung der Vollstreckung, ist die Vollstreckungsbehörde ermächtigt, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Vollstreckungsschuldners zu ermitteln.

Im Rahmen des Verfahrens entstehen Vollstreckungsgebühren, Pfändungsgebühren, Wegegeld und gegebenenfalls andere Kosten, die zusammen mit der Hauptforderung zwangsweise beigetrieben werden können.

 

Vollstreckungsmaßnahmen können durch vollständige Tilgung der Forderung, oder rechtzeitigen Antrag auf Zahlungserleichterung abgewendet werden.

 

Für Detailfragen bezüglich der Forderungsveranlagung bleibt die Zuständigkeit der jeweiligen Fachämter, auch im Vollstreckungsverfahren, weiterhin gegeben.

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Forderungsmanagement

Als Vollstreckungsbehörde ist die Stadtkasse für die Beitreibung von Außenständen auf dem Stadtgebiet Hamm zuständig.

Die Abteilung Forderungsmanagement beschäftigt sich mit der Realisierung von stadteigenen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen, sowie von öffentlich-rechtlichen Forderungen der Gemeinden, Landkreise, Länder, des Bundes und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Die Realisierung erfolgt im Einzelnen durch Vornahme von Vollstreckungsmaßnahmen auf Grundlage des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land NRW, oder weiteren gesetzlicher Bestimmungen.

 

Im Einzelnen können dies sein:

 

  • Pfändung beweglicher Sachen, einschließlich Kraftfahrzeuge
  • Pfändung von Forderungen gegenüber den zuständigen Kreditinstituten und Arbeitgebern
  • Eintragung von Zwangssicherungshypotheken und Zwangsversteigerung von Grundbesitz
  • Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft

 

Zur Vorbereitung der Vollstreckung, ist die Vollstreckungsbehörde ermächtigt, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Vollstreckungsschuldners zu ermitteln.

Im Rahmen des Verfahrens entstehen Vollstreckungsgebühren, Pfändungsgebühren, Wegegeld und gegebenenfalls andere Kosten, die zusammen mit der Hauptforderung zwangsweise beigetrieben werden können.

 

Vollstreckungsmaßnahmen können durch vollständige Tilgung der Forderung, oder rechtzeitigen Antrag auf Zahlungserleichterung abgewendet werden.

 

Für Detailfragen bezüglich der Forderungsveranlagung bleibt die Zuständigkeit der jeweiligen Fachämter, auch im Vollstreckungsverfahren, weiterhin gegeben.

https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1680/show
Abteilung Forderungsmanagement
Alter Grenzweg 2 59071 Hamm

Herr

Bäumer

312

02381 17-9944
baeumert@stadt.hamm.de

Frau

Bruse

308

02381 17-9961

Frau

Dlugaiczyk

308

02381 17-9960
dlugaiczyk@stadt.hamm.de

Frau

Erdmann

316

02381 17-9923
erdmanna@stadt.hamm.de

Herr

Gausepohl

311

02381 17-9948
gausepohl@stadt.hamm.de

Herr

Hannig

315

02381 17-9949
hannigc@stadt.hamm.de

Frau

Heger

315

02381 17-9962
silke.heger@stadt.hamm.de

Frau

Klein

310

02381 17-9930
klein@stadt.hamm.de

Frau

Koch

309

02381 17-9953

Herr

Kossack

302

02381 17-9952
kossackg@stadt.hamm.de

Herr

Kracker

314

02381 17-9951
kracker@stadt.hamm.de

Frau

Ostrowski

311

02381 17-9947
ostrowskia@stadt.hamm.de

Herr

Prinz

310

02381 17-9950
prinz@stadt.hamm.de

Frau

Sariel

219

02381 17-9939
goeckant@stadt.hamm.de

Frau

Steinmann

02381 17-9954
steinmann@stadt.hamm.de

Herr

Tandetzki

303

02381 17-9955
tandetzkis@stadt.hamm.de

Frau

Wille

303

02381 17-9946
wille@stadt.hamm.de

Frau

Wirsen

314

02381 17-9943
wirsen@stadt.hamm.de