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Indirekteinleitung von amalgamhaltigem Abwasser
Amalgamhaltiges Abwasser, welches in Zahnarztpraxen anfallen kann, muss vor dem Einleiten in die öffentliche Abwasseranlage erst in einer so genannten "Abscheideranlage" gereinigt werden.
Für die Einleitung des gereinigten Abwassers ist eine Genehmigung erforderlich, die Sie mit Hilfe unseres >> Online-Formulars << beantragen können.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.
Zuständige Organisationseinheiten
- Umweltamt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: umweltamt@stadt.hamm.de
- Untere Wasserbehörde
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: umweltamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Kolm
Tel: 02381 17-7162
E-Mail: kolm@stadt.hamm.de
Amt/Fachbereich
Umweltamt, Untere Wasserbehörde
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Amalgamhaltiges Abwasser, welches in Zahnarztpraxen anfallen kann, muss vor dem Einleiten in die öffentliche Abwasseranlage erst in einer so genannten "Abscheideranlage" gereinigt werden.
Für die Einleitung des gereinigten Abwassers ist eine Genehmigung erforderlich, die Sie mit Hilfe unseres >> Online-Formulars << beantragen können.
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.
Abwasserbeseitigung, Abwasserbehandlung, Zahnarztpraxis, Zahnarztpraxen, amalgamhaltiges Abwasser, Einleitung in die Kanalisation, Einleitung in die öffentliche Abwasseranlage https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/165932/showFrau
Kolm
A0.101 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
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