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Indirekteinleitung von amalgamhaltigem Abwasser

Amalgamhaltiges Abwasser, welches in Zahnarztpraxen anfallen kann, muss vor dem Einleiten in die öffentliche Abwasseranlage erst in einer so genannten "Abscheideranlage" gereinigt werden.

Für die Einleitung des gereinigten Abwassers ist eine Genehmigung erforderlich, die Sie mit Hilfe unseres >> Online-Formulars << beantragen können.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Amt/Fachbereich

Umweltamt, Untere Wasserbehörde

Indirekteinleitung von amalgamhaltigem Abwasser

Amalgamhaltiges Abwasser, welches in Zahnarztpraxen anfallen kann, muss vor dem Einleiten in die öffentliche Abwasseranlage erst in einer so genannten "Abscheideranlage" gereinigt werden.

Für die Einleitung des gereinigten Abwassers ist eine Genehmigung erforderlich, die Sie mit Hilfe unseres >> Online-Formulars << beantragen können.

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.

Abwasserbeseitigung, Abwasserbehandlung, Zahnarztpraxis, Zahnarztpraxen, amalgamhaltiges Abwasser, Einleitung in die Kanalisation, Einleitung in die öffentliche Abwasseranlage https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/165932/show
Umweltamt
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7101
Fax 02381 17-2931

Frau

Kolm

A0.101 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-7162
kolm@stadt.hamm.de
Untere Wasserbehörde
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7101
Fax 02381 17-2931

Frau

Kolm

A0.101 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-7162
kolm@stadt.hamm.de