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Indirekteinleitung von amalgamhaltigem Abwasser
Amalgamhaltiges Abwasser, welches in Zahnarztpraxen anfallen kann, muss vor dem Einleiten in die öffentliche Abwasseranlage erst in einer so genannten "Abscheideranlage" gereinigt werden.
Für die Einleitung des gereinigten Abwassers ist eine Genehmigung erforderlich, die Sie mit Hilfe unseres >> Online-Formulars << beantragen können.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.
Zuständige Organisationseinheiten
- Umweltamt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: umweltamt@stadt.hamm.de
- Untere Wasserbehörde
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: umweltamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Kolm
Tel: 02381 17-7162
E-Mail: kolm@stadt.hamm.de
Amt/Fachbereich
Umweltamt, Untere Wasserbehörde
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Amalgamhaltiges Abwasser, welches in Zahnarztpraxen anfallen kann, muss vor dem Einleiten in die öffentliche Abwasseranlage erst in einer so genannten "Abscheideranlage" gereinigt werden.
Für die Einleitung des gereinigten Abwassers ist eine Genehmigung erforderlich, die Sie mit Hilfe unseres >> Online-Formulars << beantragen können.
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.
Abwasserbeseitigung, Abwasserbehandlung, Zahnarztpraxis, Zahnarztpraxen, amalgamhaltiges Abwasser, Einleitung in die Kanalisation, Einleitung in die öffentliche Abwasseranlage https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/165932/showFrau
Kolm
A0.101 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Kolm
A0.101 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Amalgamhaltiges Abwasser, welches in Zahnarztpraxen anfallen kann, muss vor dem Einleiten in die öffentliche Abwasseranlage erst in einer so genannten "Abscheideranlage" gereinigt werden.
Für die Einleitung des gereinigten Abwassers ist eine Genehmigung erforderlich, die Sie mit Hilfe unseres >> Online-Formulars << beantragen können.
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/165932/showZur Stärkung der nachhaltigen, integrativen und zukunftsorientierten Handlungsabläufe wurde 1989 das Umweltamt innerhalb der Stadtverwaltung installiert. Damit wurde auf politischer Ebene die Notwendigkeit der stärkeren Integration des Umweltschutzes in das Verwaltungshandeln gesehen und gleichzeitig eine Zentrierung von wesentlichen Umweltaufgaben in der Stadtverwaltung vorgenommen. Im Umweltamt wurden fünf Sonderordnungsbehörden für Landschaft, Abfall, Jagd, Fischerei und Wasser vereint, die für die breite Anwendung des vielgestaltigen Umweltrechts sorgen. Ergänzt wurde diese Aufgabenvielfalt durch den Immissionsschutz nach dem Landesimmissionsschutzgesetz und durch zwei weitere Behörden: die Immissionsschutzbehörde nach §40 des Bundesimmissionsschutzgesetzes und die Untere Bodenschutzbehörde. Neben der behördlichen Arbeit ist das Umweltamt aber auch ein planendes Amt. Im Rahmen der systematischen Umweltplanung werden daher kontinuierlich Daten erhoben, ausgewertet und in ein leistungsfähiges Umweltinformationssystem überführt. Zahlreiche Planungen und Konzepte konnten auf dieser Grundlage bereits initiiert, öffentlichkeitswirksam aufbereitet und umsetzt werden. Hierzu gehören auch Aufgabenstellungen des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung. Das Umweltamt berät bei allen raumbezogenen Planungen im Innen- und Außenbereich und ist oftmals erste Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger. Es ist ein Fachamt mit moderner Verwaltungs- und Dienstleistungsstruktur, Öffentlichkeitsarbeit, effizienter Beratung und zeitnahem Agieren.
31Die Untere Wasserbehörde ist für den Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers zuständig. Sie setzt die Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Landeswassergesetzes (LWG) und der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) um. Sämtliche Gewässerbenutzungen - dazu zählen Einleitungen in die Gewässer und Entnahmen aus den Gewässern - werden genehmigt und überwacht. Präventiver Umweltschutz sowie nachsorgende Maßnahmen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen werden durchgesetzt.
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