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Ausnahmegenehmigung zum Anbieten von Waren/Leistungen, Aufstellen von Werbeanlagen
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Nach § 46 StVO kann die Verwaltungsbehörde in bestimmten Einzelfällen nach Prüfung Ausnahmen von den Vorschriften der StVO genehmigen.
Zuständige Organisationseinheit
- Tiefbau- u. Grünflächenamt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
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- Herr Mundhenke
Tel: 02381 17-8634
E-Mail: stvb-hamm@stadt.hamm.de
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Tiefbau- u. Grünflächenamt
001 Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
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Fax 02381 17-2966
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02381 17-8634
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