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Ersatzführerschein
Ist Ihr Führerschein abhanden gekommen oder möchten Sie ihn aus anderen Gründen ersetzen, müssen Sie einen Ersatzführerschein beantragen.
Unterlagen
Wurde Ihr Führerschein in Hamm ausgestellt, werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles Lichtbild, das den aktuellen Bestimmungen der Passverordnung entspricht
Ist Ihr Führerschein nicht in Hamm ausgestellt worden und vor dem Jahr 1999 erteilt, benötigen Sie zusätzlich:
eine Karteiabschrift (Ein Karteiabschrift ist erforderlich, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt worden war. Sie kann dort in der Regel fern mündlich zur unmittelbaren Übersendung an die jetzt örtliche Behörde (ggf. namentlich benennen) angefordert werden.
Hinweis:
Eine entsprechende Antragstellung ist auch in jedem Bürgeramt während der dortigen Sprechzeiten möglich.
Kosten
- 44,90 €
- zzgl. 7,70 € (wenn Ausnahmegenehmigung gewünscht)
Zuständige Organisationseinheiten
- Rechtsamt
Caldenhofer Weg 2
59065 Hamm
E-Mail: rechtsamt@stadt.hamm.de
- Führerscheinstelle
Caldenhofer Weg 10
59065 Hamm
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Garbas
Tel: 02381 17-8615
- Herr Höwing
Tel: 02381 17-8624
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
- Herr Hofmeister
Tel: 02381 17-8625
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
- Frau Huddleston
Tel: 02381 17-8629
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
- Frau Reschke
Tel: 02381 17-8626
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
Ist Ihr Führerschein abhanden gekommen oder möchten Sie ihn aus anderen Gründen ersetzen, müssen Sie einen Ersatzführerschein beantragen.
Wurde Ihr Führerschein in Hamm ausgestellt, werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles Lichtbild, das den aktuellen Bestimmungen der Passverordnung entspricht
Ist Ihr Führerschein nicht in Hamm ausgestellt worden und vor dem Jahr 1999 erteilt, benötigen Sie zusätzlich:
eine Karteiabschrift (Ein Karteiabschrift ist erforderlich, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt worden war. Sie kann dort in der Regel fern mündlich zur unmittelbaren Übersendung an die jetzt örtliche Behörde (ggf. namentlich benennen) angefordert werden.
Hinweis:
Eine entsprechende Antragstellung ist auch in jedem Bürgeramt während der dortigen Sprechzeiten möglich.
- 44,90 €
- zzgl. 7,70 € (wenn Ausnahmegenehmigung gewünscht)
Herr
Garbas
215
Herr
Höwing
211 (Caldenhofer Weg 10, 2. Obergeschoss)
Herr
Hofmeister
Frau
Huddleston
(Caldenhofer Weg 10, 2. Obergeschoss)
Frau
Reschke
214 (Caldenhofer Weg 10, 2. Obergeschoss)
Herr
Garbas
215
Herr
Höwing
211 (Caldenhofer Weg 10, 2. Obergeschoss)
Herr
Hofmeister
Frau
Huddleston
(Caldenhofer Weg 10, 2. Obergeschoss)
Frau
Reschke
214 (Caldenhofer Weg 10, 2. Obergeschoss)