Wassergefährdende Stoffe
Damit von Tankanlagen mit Heizöl und Diesel keine Gefahr für den Boden und das Grundwasser ausgeht, müssen sie regelmäßig durch Sachverständige geprüft werden. Dies betrifft auch alle anderen Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe - beispielsweise Lösemittel, Farben oder Lacke - gelagert werden.
Auch Speditionen beziehungsweise Betreiber von betriebseigenen Tankstellen oder Lagertanks sind verpflichtet, die Prüfungen nach § 46 der "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV) durchführen zu lassen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Ihr Weg zur Antragstellung
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.Es hilft Ihnen weiter
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Frau Klein
Tel.: 02381 17-7168
E-Mail: kristina.klein@stadt.hamm.de
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Herr Cigelski
Tel.: 02381 17-7160
E-Mail: cigelski@stadt.hamm.de
Zuständige Organisationseinheiten
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Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 HammE-Mail: umweltamt@stadt.hamm.de
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Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 HammE-Mail: umweltamt@stadt.hamm.de
Amt/Fachbereich
Untere Wasserbehörde