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Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen
Öffentliche Straßen sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.
Grundsätzlich gilt, dass der Gebrauch öffentlicher Straßen jedermann im Rahmen der Widmung und der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist, man spricht dabei vom sogenannten Gemeingebrauch.
Die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus ist Sondernutzung und bedarf einer Genehmigung.
Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie hier.
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Zuständige Organisationseinheiten
- Dezernat VI (Stadtplanung, Bauwesen, Wohnen und Mobilität)
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: andreas.mentz@stadt.hamm.de
- Tiefbau- u. Grünflächenamt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
- Abteilung Straßenplanung, Verkehrstechnik, Straßenbaubehörde, Wasserwirtschaft
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
- Sachgebiet Verkehrstechnik/-lenkung, Straßenverkehrsbehörde
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Hoffmann
Tel: 02381 17-8635
E-Mail: stvb-hamm@stadt.hamm.de
- Herr Mundhenke
Tel: 02381 17-8634
E-Mail: stvb-hamm@stadt.hamm.de
- Frau Wunder
Tel: 02381 17-8637
E-Mail: stvb-hamm@stadt.hamm.de