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Antrag auf Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes
661.3
Personen mit Schwerbehinderung mit eigenem Fahrzeug, die nicht über einen Parkplatz in Wohnungsnähe verfügen, können – sofern entsprechende Flächen zur Verfügung stehen - im öffentlichen Verkehrsraum einen personenbezogenen Behindertenparkplatz eingerichtet bekommen. Diese Parkplätze werden mit der Nummer der Parkerleichterungskarte beschildert und dürfen nur von dieser Person benutzt werden.
Zum Antrag auf Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes
Zuständige Organisationseinheiten
- Tiefbau- u. Grünflächenamt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
- Sachgebiet Verkehrstechnik/-lenkung, Straßenverkehrsbehörde
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Hoffmann
Tel: 02381 17-8613
E-Mail: michael.hoffmann@stadt.hamm.de
Personen mit Schwerbehinderung mit eigenem Fahrzeug, die nicht über einen Parkplatz in Wohnungsnähe verfügen, können – sofern entsprechende Flächen zur Verfügung stehen - im öffentlichen Verkehrsraum einen personenbezogenen Behindertenparkplatz eingerichtet bekommen. Diese Parkplätze werden mit der Nummer der Parkerleichterungskarte beschildert und dürfen nur von dieser Person benutzt werden.
Zum Antrag auf Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes
Parken, Schwerbeschädigte, Schwerbehindertenparkplatz, Behindertenparkplatz, Schwerbehindertenparkplätze, Behindertenparkplätze, außergewöhnliche Gebehinderung, Blinde https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/154344/showHerr
Hoffmann
A1.096 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)
Herr
Hoffmann
A1.096 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)