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Denkmalschutz / Denkmalpflege
Denkmalangelegenheiten - Beratung und Förderung
Bei der unteren Denkmalbehörde stehen alte Häuser, deren Geschichte und ihr unverwechselbares Aussehen der Stadt ihr Bild geben, im Mittelpunkt. Diese Behörde untersucht die historische Bausubstanz, prüft den Denkmalwert und trägt zu schützenden Gebäude in die Denkmalliste ein.
Die Untere Denkmalbehörde
- untersucht die historische Bausubstanz, prüft den Denkmalwertbund trägt schützende Gebäude in die Denkmalliste ein.
- berät Eigentümer bei der Instandsetzung ihrer Häuser und begleitet die denkmalrechtliche Ausführung der Arbeiten.
- zeigt Fördermöglichkeiten auf und erstellt Bescheinigungen für die erhöte Abschreibung von Aufwendungen an Denkmälern.
- ist darüber hinaus zuständig für die Bodendenkmalpflege, d. h. Erfassung, Eintragung und Schutz von Bodenfunden.
Formulare:
- Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste
- Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung von Baudenkmalen
- Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus Denkmalpflegemitteln des Landes NRW
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
Zuständige Organisationseinheit
- Untere Denkmalbehörde
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: denkmalbehoerde@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Christina Elberg
Tel: 02381 17-4524
E-Mail: elberg@stadt.hamm.de
- Frau Anna Maria Heitkamp
Tel: 02381 17-4562
E-Mail: heitkamp@stadt.hamm.de
- Herr Markus Wesselmann
Tel: 02381 17-4561
E-Mail: wesselmann@stadt.hamm.de
Denkmalangelegenheiten - Beratung und Förderung
Bei der unteren Denkmalbehörde stehen alte Häuser, deren Geschichte und ihr unverwechselbares Aussehen der Stadt ihr Bild geben, im Mittelpunkt. Diese Behörde untersucht die historische Bausubstanz, prüft den Denkmalwert und trägt zu schützenden Gebäude in die Denkmalliste ein.
Die Untere Denkmalbehörde
- untersucht die historische Bausubstanz, prüft den Denkmalwertbund trägt schützende Gebäude in die Denkmalliste ein.
- berät Eigentümer bei der Instandsetzung ihrer Häuser und begleitet die denkmalrechtliche Ausführung der Arbeiten.
- zeigt Fördermöglichkeiten auf und erstellt Bescheinigungen für die erhöte Abschreibung von Aufwendungen an Denkmälern.
- ist darüber hinaus zuständig für die Bodendenkmalpflege, d. h. Erfassung, Eintragung und Schutz von Bodenfunden.
Formulare:
- Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste
- Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung von Baudenkmalen
- Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus Denkmalpflegemitteln des Landes NRW
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
Frau
Christina
Elberg
C3.005
Frau
Anna Maria
Heitkamp
C3.005
Herr
Markus
Wesselmann
C3.005