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Bestattungskosten

„Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit es den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.“

§ 74 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGBXII)

Diese Hilfe soll die bestattungspflichtigen Angehörigen von den Kosten entlasten, denen sie in dieser besonderen Situation nicht ausweichen können.


Personenkreis

Anspruchsberechtigt ist derjenige, den eine rechtliche Verpflichtung trifft, die Kosten der Bestattung zu tragen.

Dazu gehören insbesondere die Erben und die nach Landesrecht zur Bestattung verpflichteten Angehörigen, und zwar Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern, und volljährige Enkelkinder.

Zuständigkeit

Zuständig ist der Sozialhilfeträger, der bis zum Tod der leistungsberechtigten Person Sozialhilfe leistete. In den anderen Fällen ist der Träger der Sozialhilfe zuständig, in dessen Bereich der Sterbeort liegt.

Ist der Sterbeort unbekannt, ist der Träger der Sozialhilfe zuständig, in dessen Bereich die Beurkundung erfolgte.

Fristen

Die Antragsfrist beträgt sechs Wochen nach Bekanntwerden der Kostentragungspflicht.

Voraussetzungen

Die Übernahme der Kosten ist dem anspruchsberechtigten Antragsteller nicht zuzumuten, soweit

► die Kosten nicht aus dem Nachlass bestritten werden können

► keine ausreichenden Ansprüche gegen Dritte (z.B. aus einer Sterbegeldversicherung) bestehen

► der Antragsteller über nicht genügend anzurechnendes Einkommen verfügt

► der Antragsteller über kein ausreichendes einzusetzendes Vermögen verfügt.

Antrag

Der Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten ist beim Sozialamt Hamm zu stellen.

>>Zum Onlineantrag<<

 

 

Unterlagen

►     Sterbeurkunde

►     Erbschein oder Nachweis über die Erbausschlagung (soweit vorhanden)

►     Nachweis über das bisherige Einkommen der/des Verstorbenen

►     Kontoauszüge der/des Verstorbenen der letzten 6 Monate

►     Nachweise über Vermögen und Ersparnisse der/des Verstorbenen

►     Nachlassverzeichnis – soweit erforderlich (z. B. bei Vorhandensein eines über das

►     normale Maß hinausgehenden Hausrates)

►     Nachweise über Versicherungsleistungen bei Todesfall

►     Einkommensnachweise des Antragstellers
         bei Lohn: Verdienstbescheinigungen der letzten 3 Monate

►     Kontoauszüge des Antragstellers der letzten 3 Monate

►     Nachweise über Vermögen und Ersparnisse des Antragstellers

►     Nachweise über sonstige Belastungen des Antragstellers z.B.:

bei Versicherungen (bitte jeweils Police und letzte Beitragsquittung vorlegen)

o         Hausratversicherung

o         Privathaftpflichtversicherung

o         freiwillige Krankenversicherung

o         freiwillige Rentenversicherung

o         Lebensversicherung

o         Sterbeversicherung

o         Kfz-Versicherung

o         Gewerkschaftsbeiträge

o         Fahrtkosten (zur Arbeitsstelle) und Erstattungen des Arbeitgebers

o         zu zahlende Unterhaltsverpflichtungen (Unterhaltstitel und Zahlungsbelege)

o         Schuldverpflichtungen (Darlehensvertrag sowie Nachweis über die Höhe der Restschuld

           und  Zahlungsbelege)

o         einzuhaltende Diätkost

►     Nachweis über die Höhe der Kaltmiete und der Nebenkosten (ohne Heizungskosten)

►     Bei Wohnungseigentum:

o         Grundsteuerbescheid

o         Einheitswertbescheid

o         Bescheinigung über die Höhe von Zinsen und Tilgung

o         Bescheinigung über die Höhe des Pachtzinses

o         Zahlungsbelege für die Schornsteinfegergebühren

o         letzte Jahresabrechnung der Stadtwerke

o         Gebäudefeuerversicherung (Police und letzte Beitragsquittung)

o         Bescheid über Lastenzuschuss des Wohnbauförderungsamtes

 

 

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Bestattungskosten

„Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit es den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.“

§ 74 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGBXII)

Diese Hilfe soll die bestattungspflichtigen Angehörigen von den Kosten entlasten, denen sie in dieser besonderen Situation nicht ausweichen können.


Personenkreis

Anspruchsberechtigt ist derjenige, den eine rechtliche Verpflichtung trifft, die Kosten der Bestattung zu tragen.

Dazu gehören insbesondere die Erben und die nach Landesrecht zur Bestattung verpflichteten Angehörigen, und zwar Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern, und volljährige Enkelkinder.

Zuständigkeit

Zuständig ist der Sozialhilfeträger, der bis zum Tod der leistungsberechtigten Person Sozialhilfe leistete. In den anderen Fällen ist der Träger der Sozialhilfe zuständig, in dessen Bereich der Sterbeort liegt.

Ist der Sterbeort unbekannt, ist der Träger der Sozialhilfe zuständig, in dessen Bereich die Beurkundung erfolgte.

Fristen

Die Antragsfrist beträgt sechs Wochen nach Bekanntwerden der Kostentragungspflicht.

Voraussetzungen

Die Übernahme der Kosten ist dem anspruchsberechtigten Antragsteller nicht zuzumuten, soweit

► die Kosten nicht aus dem Nachlass bestritten werden können

► keine ausreichenden Ansprüche gegen Dritte (z.B. aus einer Sterbegeldversicherung) bestehen

► der Antragsteller über nicht genügend anzurechnendes Einkommen verfügt

► der Antragsteller über kein ausreichendes einzusetzendes Vermögen verfügt.

Antrag

Der Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten ist beim Sozialamt Hamm zu stellen.

>>Zum Onlineantrag<<

 

 

►     Sterbeurkunde

►     Erbschein oder Nachweis über die Erbausschlagung (soweit vorhanden)

►     Nachweis über das bisherige Einkommen der/des Verstorbenen

►     Kontoauszüge der/des Verstorbenen der letzten 6 Monate

►     Nachweise über Vermögen und Ersparnisse der/des Verstorbenen

►     Nachlassverzeichnis – soweit erforderlich (z. B. bei Vorhandensein eines über das

►     normale Maß hinausgehenden Hausrates)

►     Nachweise über Versicherungsleistungen bei Todesfall

►     Einkommensnachweise des Antragstellers
         bei Lohn: Verdienstbescheinigungen der letzten 3 Monate

►     Kontoauszüge des Antragstellers der letzten 3 Monate

►     Nachweise über Vermögen und Ersparnisse des Antragstellers

►     Nachweise über sonstige Belastungen des Antragstellers z.B.:

bei Versicherungen (bitte jeweils Police und letzte Beitragsquittung vorlegen)

o         Hausratversicherung

o         Privathaftpflichtversicherung

o         freiwillige Krankenversicherung

o         freiwillige Rentenversicherung

o         Lebensversicherung

o         Sterbeversicherung

o         Kfz-Versicherung

o         Gewerkschaftsbeiträge

o         Fahrtkosten (zur Arbeitsstelle) und Erstattungen des Arbeitgebers

o         zu zahlende Unterhaltsverpflichtungen (Unterhaltstitel und Zahlungsbelege)

o         Schuldverpflichtungen (Darlehensvertrag sowie Nachweis über die Höhe der Restschuld

           und  Zahlungsbelege)

o         einzuhaltende Diätkost

►     Nachweis über die Höhe der Kaltmiete und der Nebenkosten (ohne Heizungskosten)

►     Bei Wohnungseigentum:

o         Grundsteuerbescheid

o         Einheitswertbescheid

o         Bescheinigung über die Höhe von Zinsen und Tilgung

o         Bescheinigung über die Höhe des Pachtzinses

o         Zahlungsbelege für die Schornsteinfegergebühren

o         letzte Jahresabrechnung der Stadtwerke

o         Gebäudefeuerversicherung (Police und letzte Beitragsquittung)

o         Bescheid über Lastenzuschuss des Wohnbauförderungsamtes

 

 

Kostenübernahme, Bestattung, Sozialhilfe https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1460/show
Allgemeine Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen
Westentor 1 - 3 59065 Hamm
Fax 02381 17-2947

Herr

Beilenhoff

2.13 (Westentor 1 - 3, 2. Obergeschoss)

02381 17-6684
beilenhoff@stadt.hamm.de

Frau

Störmer

2.11 Westentor

02381 17-6682
stoermer@stadt.hamm.de

Herr

Kaßner

2.17 (Westentor 1 - 3, 2. Obergeschoss)

02381 17-6686
kassner@stadt.hamm.de

Frau

Ohlmeier

2.12 (Westentor 1 - 3, 2. Obergeschoss)

02381 17-6687
ohlmeierd@stadt.hamm.de

Frau

Surma

2.18 (Westentor 1 - 3, 2. Obergeschoss)

02381 17-6688
surma@stadt.hamm.de