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Bauüberwachung

Während der Ausführung eines genehmigten Bauvorhabens überprüft die Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung der öffentlich- rechtlichen Vorschriften und Anforderungen und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten.

Rechtsgrundlagen

Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)

Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVGebO NRW)

Unterlagen

Den mit der Bauüberwachung beauftragten Personen ist jederzeit Einblick in die Genehmigungen, Zulassungen, Prüfzeugnisse, Übereinstimmungserklärungen, Übereinstimmungszertifikate, Zeugnisse und Aufzeichnungen über Prüfungen von Bauprodukten, in die Bautagebücher und andere Aufzeichnungen zu gewähren.

Kosten

Es sind meist bis zu drei Bauüberwachungen pro Bauvorhaben notwendig.
Je Bauüberwachung wird eine Gebühr von 3- 7 ‰ der Genehmigungsgebühr erhoben; mindestens aber 50,- €.

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

  • Frau Koziol
    Tel: 02381 17-4363

    Werkstudentin

  • Herr Hazekamp
    Tel: 02381 17-4362

    Technischer Außendienst bis zwei Wohneinheiten und Gebrauchsabnahme für Fliegende Bauten

    Bezirke 1 Innenstadt, 4 Pelkum, 5 Herringen

  • Herr Ossenkemper
    Tel: 02381 17-4367

    Technischer Außendienst größer als zwei Wohneinheiten und Sonderbauten
    Alle Stadtbezirke

  • Herr Köller
    Tel: 02381 17-4365

    Technischer Außendienst bis zwei Wohneinheiten und Gebrauchsabnahme für Fliegende Bauten

    Bezirke 2 Uentrop, 3 Rhynern, 6 Bockum-Hövel, 7 Heessen

Bauüberwachung

Während der Ausführung eines genehmigten Bauvorhabens überprüft die Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung der öffentlich- rechtlichen Vorschriften und Anforderungen und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten.

Den mit der Bauüberwachung beauftragten Personen ist jederzeit Einblick in die Genehmigungen, Zulassungen, Prüfzeugnisse, Übereinstimmungserklärungen, Übereinstimmungszertifikate, Zeugnisse und Aufzeichnungen über Prüfungen von Bauprodukten, in die Bautagebücher und andere Aufzeichnungen zu gewähren.

Es sind meist bis zu drei Bauüberwachungen pro Bauvorhaben notwendig.
Je Bauüberwachung wird eine Gebühr von 3- 7 ‰ der Genehmigungsgebühr erhoben; mindestens aber 50,- €.

https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1407/show
Technische Prüfgruppe
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-4301
Fax 02381 17-2958

Frau

Koziol

A0.017 (Technisches Rathaus - Erdgeschoß)

02381 17-4363

Herr

Hazekamp

A0.016 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4362

Herr

Ossenkemper

A0.017 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4367

Herr

Köller

A0.018 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4365
Bautechnische Prüfung
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm

Frau

Koziol

A0.017 (Technisches Rathaus - Erdgeschoß)

02381 17-4363

Herr

Hazekamp

A0.016 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4362

Herr

Ossenkemper

A0.017 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4367

Herr

Köller

A0.018 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4365