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Bauüberwachung
Während der Ausführung eines genehmigten Bauvorhabens überprüft die Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung der öffentlich- rechtlichen Vorschriften und Anforderungen und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten.
Die Bauüberwachung kann auf Stichproben beschränkt werden. Sie entfällt, soweit Bescheinigungen staatlich anerkannter Sachverständiger vorliegen.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Bauordnung NRW (BauO NRW)
Unterlagen
Den mit der Bauüberwachung beauftragten Personen ist jederzeit Einblick in die Genehmigungen, Zulassungen, Prüfzeugnisse, Übereinstimmungserklärungen, Übereinstimmungszertifikate, Zeugnisse und Aufzeichnungen über Prüfungen von Bauprodukten, in die Bautagebücher und andere Aufzeichnungen zu gewähren.
Kosten
Es sind maximal drei Bauüberwachungen pro Bauvorhaben notwendig.
Je Bauüberwachung wird eine Gebühr von 3- 7 ‰ der Genehmigungsgebühr fällig; mindestens aber 50,- €.
Je Bauüberwachung wird eine Gebühr von 3- 7 ‰ der Genehmigungsgebühr fällig; mindestens aber 50,- €.
Zuständige Organisationseinheiten
- Bauordnungsamt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: bauordnungsamt@stadt.hamm.de
- Technische Prüfgruppe
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: bauordnungsamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Hazekamp
Tel: 02381 17-4362