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Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Eine Baulast ist eine von einem Grundstückseigentümer freiwillig übernommene öffentlich- rechtliche Verpflichtung zur Einhaltung von Bauvorschriften.

Die Frage, ob zulasten eines konkreten Grundstückes eine Baulast eingetragen ist, kann durch ein mündliches oder auch durch ein schriftliches Auskunftsersuchen geklärt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass nur bei der schriftlichen Auskunft konkrete Angaben über die Baulasten gemacht werden können.

Unterlagen

Zur Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis müssen  Angaben zur Gemarkung, Flur- und Flurstücknummer des Grundstück gemacht werden.

Kosten

Für jedes belastete Grundstück fallen Gebühren in Höhe von 50 € an - für jedes unbelastete Grundstück 30 €.

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

  • Frau Schulte
    Tel: 02381 17-4324

    Servicetelefon, Baulastenauskünfte

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Eine Baulast ist eine von einem Grundstückseigentümer freiwillig übernommene öffentlich- rechtliche Verpflichtung zur Einhaltung von Bauvorschriften.

Die Frage, ob zulasten eines konkreten Grundstückes eine Baulast eingetragen ist, kann durch ein mündliches oder auch durch ein schriftliches Auskunftsersuchen geklärt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass nur bei der schriftlichen Auskunft konkrete Angaben über die Baulasten gemacht werden können.

Zur Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis müssen  Angaben zur Gemarkung, Flur- und Flurstücknummer des Grundstück gemacht werden.

Für jedes belastete Grundstück fallen Gebühren in Höhe von 50 € an - für jedes unbelastete Grundstück 30 €.

https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1362/show
Bautechnisches Bürgeramt
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-4324
Fax 02381 17-2958

Frau

Schulte

A0.011 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4324